Hätten Wetten auf das kurioseste Gerichtsurteil abgeschlossen werden können – das Wettbetrugs-Verdikt des Bundesstrafgerichts gegen vier Fussballer hätte hohe Gewinnquoten erzielt.
In Bellinzona (TI) war es zu keiner Verurteilung wegen Betrugs gekommen, obwohl ein Angeklagter geständig war, für Geld ein Spiel manipuliert zu haben.
Gesetze weiterhin löcherig
Korrumpierbare Sportler: Das ist in der Schweiz kein Einzelfall. Nun wird bekannt, es werden weitere verdächtige Spieler unter die Lupe genommen. Und noch immer fehlt das gesetzliche Rüstzeug für solche Fälle. Doch das soll sich ändern.
Der Angeklagte stand in einem verkürzten Verfahren vor dem Strafgericht. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten und eine Ersatzforderung von 7000 Franken beantragt.
Der Angeklagte stimmte dem Strafmass bereits zu. Das Gericht hätte das Urteil nur noch absegnen müssen. Nun will das Bundesamt für Sport reagieren, wie Matthias Remund gegenüber der «Tagesschau» bestätigt.