Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ersetzt ein Abkommen aus dem Jahr 1991, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Es deckt Einkommens- und Vermögenssteuern ab und enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.
Nebst der OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und China zwei verschiedene Quellensteuersätze für Kapitalgewinne vereinbart. Diese richten sich nach der Art der Gesellschaftsbeteiligung und liegt zwischen 5 und 10 Prozent.
Ausserdem darf China in Zukunft keine Steuer auf Geschäftsaktivitäten und auch keine Mehrwertsteuer auf internationalen Beförderungsleistungen erheben, die von Schweizer Seeschiff- und Luftfahrtunternehmen erbracht wurden.
Kantone und Wirtschaftsverbände haben dem neuen DBA zugestimmt. In der Schweiz unterliegt es dem fakultativen Referendum.