Zum Inhalt springen

Schweiz Weko verdonnert Firmen zu Bussen über 770 Millionen Franken

Seit zehn Jahren kann die Wettbewerbskommission (Weko) Unternehmen, die Preise absprechen oder ihre Marktstellung missbrauchen, direkt bestrafen. Ein Rückblick zeigt: Vom neu eingeführten Instrument der direkten Sanktionen machte die Weko regen Gebrauch.

Seit dem 1. April 2004 kann die Weko direkt Geldstrafen an Marktmissbrauchende Unternehmen aussprechen. Zuvor waren Bussen nur im Wiederholungsfall möglich gewesen.

Gleichzeitig wurde die so genannte Bonusregelung eingeführt. Diese lässt Unternehmen, die ein Kartell aufdecken, ganz oder teilweise straffrei davonkommen. Weiter erhielt die Weko mit der Revision die Kompetenz, Hausdurchsuchungen durchzuführen.

Porträt von zwei Herren, die miteinander sprechen.
Legende: Der Weko-Präsident, Vincent Martenet, (links) und -Direktor, Rafael Corazza, ziehen nach zehn Jahren Bilanz. Keystone

Präventive Wirkung der Bussen

«Allein die Existenz dieser Instrumente wirkt unmittelbar», sagte Weko-Direktor Rafael Corazza. «Sie müssen aber auch zum Einsatz kommen, und zwar mit Erfolg. Sonst verpufft die präventive Wirkung.»

Zum Einsatz kommen sie tatsächlich: In den zehn Jahren seit Inkrafttreten des revidierten Gesetzes hat die Weko 91 Hausdurchsuchungen vorgenommen. Unter dem Strich stehen 23 Sanktionsverfügungen der Weko, bei denen insgesamt 97 Firmen gebüsst wurden. Die Bussgelder summieren sich laut Corazza auf 770 Millionen Franken.

Geht es nach Rafael Corazza, sollen bald weitere Strafen dazukommen. «Wir haben momentan 20 Fälle mit Sanktionspotenzial in der Pipeline», erklärte er. Bei der grössten Busse musste die Weko allerdings eine Niederlage einstecken: 2007 hatte sie der Swisscom wegen überhöhter Durchleitungsgebühren eine Busse von 333 Millionen Franken aufgebrummt. Das Bundesgericht hob die Strafe 2011 jedoch wieder auf.

Auch Konsumenten sollen klagen dürfen

«Im Grossen und Ganzen sind wir zufrieden», sagte Corazza, angesprochen auf sein Fazit zum Kartellgesetz. Es gebe aber noch Verbesserungspotenzial. Als Beispiel nannte er die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts. Das Ziel sei es, dass Klagen nicht nur von Konkurrenten geführt werden könnten, sondern auch von den Geschädigten, also den Konsumenten.

Weko-Präsident Vincent Martenet ergänzte, dass die Bekämpfung vertikaler Preis- und Gebietsabsprachen, etwa zwischen Hersteller und Händler, verbessert werden sollte. Dies ist einer der zentralen Punkte der jüngsten geplanten Kartellgesetzrevision. Diese war in der Frühjahrssession im Nationalrat dank der Stimmen der SVP und Teilen der Linken abgelehnt worden. Zuvor hatte der Ständerat der Revision zugestimmt.

«Das neue Gesetz ist in erster Linie eine Anpassung, keine Revolution», erklärte Martenet. Gleichzeitig gab er zu bedenken: «Es sind viele Dinge auf dem Tisch.» Das Parlament habe noch zahlreiche Vorschläge eingebaut. Das führe zu Schwierigkeiten.

Meistgelesene Artikel