Bei Grossanlässen wie dem Turnfest oder dem Schwing- und Älplerfest war die Armee bisher eine tatkräftige und kostengünstige Unterstützung. In Zukunft wird dies nicht mehr der Fall sein. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung über die Unterstützung ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) geändert. Die Änderungen sind unter anderem auch eine Reaktion auf den 2010 aufgeflogenen Missbrauch von Erwerbsersatzordnungs-Geldern.
Die Armee soll sich wieder mehr auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Dafür werden weniger Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten zur Verfügung gestellt, teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit.
Nur Anlässe mit Ausbildungseffekt
Organisatoren, welche die Hilfe der Armee in Anspruch nehmen, sollen die entstehenden Mehrkosten selber tragen. Einen Teilbetrag allfälliger Gewinne müssen sie an den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung (EO) überweisen.
Zivile oder ausserdienstliche Tätigkeiten sollen von der Armee nur noch dann unterstützt werden, wenn ein Ausbildungs- oder Trainingseffekt entsteht. Zusätzlich muss der Einsatz von nationaler oder internationaler Bedeutung sein.
Nicht betroffen sind dabei Armeeinsätze für das WEF oder im Katastrophenfall.
Erhöhung des Dienstalters
Nebst den Neuerungen bei zivilen und ausserdienstlichen Einsätzen, hat der Bundesrat auch die Verordnung über die Militärdienstpflicht revidiert. Neu wird das Dienstalter erhöht, wodurch die Armee länger von erfahrenen Armeeangehörigen profitieren soll.