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Schweiz Weniger Superreiche ziehen in die Schweiz – ausser Russen

Wer ein grosses Bankkonto und eine saubere Weste hat, erhält in der Schweiz ganz legal eine Aufenthaltsbewilligung und darf sich als Ausländer in der Schweiz niederlassen. Superreiche zieht es aber immer weniger in die Schweiz – ausser Staatsangehörige aus Russland mit entsprechendem Vermögen.

Wohlhabende Gäste in edlen Pelzmänteln auf der Strasse in St. Moritz von hinten gesehen.
Legende: Russen bilden eine kleine, aber zahlungskräftige Gruppe von Ausländern, die von Aufenthaltsbewilligungen profitieren. Keystone

Das Interesse des internationalen Geldadels an der Schweiz hat in den vergangenen Jahren nachgelassen. Für viele Gemeinden und Kantone heisst das, auf zusätzliche Steuereinnahmen reicher Ausländer verzichten zu müssen. Wer bereit ist, üppig Steuern zu bezahlen, erhält nach einer Überprüfung eine Bewilligung und darf sich in der Schweiz niederlassen.

Doch es ziehen immer weniger Superreiche in die Schweiz – ausser reiche Staatsangehörige aus Russland. 2008 waren es 79 vermögende Ausländer, denen ein Bleiberecht in der Schweiz Steuerrechnungen von einigen Hunderttausend oder einigen Millionen Franken wert waren. Sie erhalten so eine befristete Aufenthaltsbewilligung B oder unbefristete Niederlassungsbewilligung C aus «wichtigen öffentlichen Interessen» – sprich «fiskalischen Interessen» der Wohnsitzkantone und Gemeinden.

Seit 2008 hat sich aber die Zahl der jährlichen Bewilligungen laufend verringert und ist 2015 auf die Hälfte (40 Personen) zurückgegangen. Eine Ausnahme sind die Russen geblieben: Seit 2008 erteilen die Kantone Jahr für Jahr rund 20 Aufenthaltsbewilligungen der Kategorie B. So gehört eine kleine Zahl reicher Russen zur grössten Gruppe von Ausländern, die von diesen Ausnahmebewilligungen profitiert.

Die «Zebrastrategie» - weisses und schwarzes Geld

Das nachlassende Interesse von reichen Ausländern bedeutet für zahlreiche Gemeinden der Verzicht auf zusätzliche Steuereinnahmen. Mark Herkenrath begrüsst diese Entwicklung. Er ist Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation Alliance Sud und kritischer Beobachter des Schweizer Finanz- und Steuerplatzes.

«Öffentliche Interessen»

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Ausländer können eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erhalten, wenn «wichtige öffentliche Interessen» bestehen. Im Art. 30 des Ausländergesetzes sind die Ausnahmen geregelt. So können sich auch Personen niederlassen, die die Kriterien nicht erfüllen würden und können sich so den Wohnsitz in der Schweiz als gute Steuerzahler erkaufen.

Sein Eindruck ist, dass sich die Schweiz zu einem saubereren Finanzplatz hin bewege. «Aber es gibt da immer noch diese ‹Zebrastrategie›: Aus den Industrieländern soll nur noch Weissgeld in die Schweiz kommen – Schwarzgeld aus Entwicklungsländer ist aber weiterhin ganz ok.»

Kantone und Bund schauen genau hin

Die Behörden allerdings betonen, dass sie jeden gutsituierten Ausländer – egal woher er kommt – genau durchleuchten, bevor eine Zulassung erteilt werde. Für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung bestehe ein zweistufiges Verfahren, sagt Lea Wertheimer, Mediensprecherin im Staatssekretariats für Migration (SEM):

«Zuerst prüft der Kanton, ob er diese Person aus fiskalischen, also finanziellen Interessen als Steuerzahler zulassen will. Beim Bund prüfen das Aussendepartement (EDA), der Nachrichtendienst (NDB) und die Bundespolizei (Fedpol), ob aus Sicherheitsgründen nichts gegen eine Aufenthaltsbewilligung spricht.»

Wie andere erwerbslose Ausländer müssten solche Personen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, was bei wohlhabenden Personen auch kein Problem darstelle, sagt Wertheimer: «Durch die Kantone wird ebenfalls schon abgeklärt, ob das Vermögen unverdächtig ist, also kein Schwarzgeld oder Geldwäscherei dahintersteckt.»

Russen lieben die Schweiz nach wie vor

Strengere gesetzliche Auflagen und eine minutiöse Personenüberprüfung – reiche Ausländer scheinen deswegen einen Bogen um die Schweiz zu machen. Nur bei vermögenden Russen ist die Zahl der erteilten Bewilligungen über die Jahre konstant geblieben. Eine mögliche Erklärung dafür liefert Russland selber, wie Mark Herkenrath vermutet:

«Die russischen Personen, die jetzt die Niederlassung in der Schweiz wollen, rechnen wahrscheinlich damit, dass Russland dann doch keine Daten herausrückt, um Geldwäscherei-Fälle zu verfolgen. Doch die Schweiz müsse bei solchen Bewilligungen immer auch an ihren Ruf denken. Wenn dunkle Machenschaften in Russland aufgedeckt werden und die Spuren zu reichen, hier niedergelassenen Russen führen, dann schadet dies dem Ansehen der Schweiz», meint Herkenrath.

Ohne natürlich gleich alle vermögenden Russen auf die Anklagebank zu setzen: Aber erst kürzlich haben russische Menschenrechtsaktivisten aufgedeckt, das sich ein begüterter Sohn eines höchst umstrittenen, hochrangigen Staatsanwaltes in der Schweiz niedergelassen habe.

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