Der Fall sorgte im Kanton Jura für Schlagzeilen: Ein Bestatter lagert mehrere Leichen tagelang in einem Raum, der nicht gekühlt ist. Das ist keineswegs ein Einzelfall: Im Kanton Waadt brachte ein Bestatter einer Mutter anstatt die Asche ihres Kindes, die einer fremden Person. Im Kanton Genf wurden Leiche und Gebäck für das Trauermahl im selben Wagen transportiert.
Jura will härtere Kontrollen
Die Negativschlagzeilen um schwarze Schafe unter den Bestattern häufen sich. Im Kanton Jura hat das Parlament den Staatsrat nun beauftragt, klare Bedingungen für die Eröffnung eines Bestattungsunternehmens zu festzulegen.
Der Kanton Jura wäre neben Genf und Waadt der einzige Kanton, der das Bestattungswesen reguliert. Der Staatsrat ist wenig begeistert. Bestatter in Nachbarkantonen könnten ohne Kontrolle arbeiten und auch Beerdigungen im Jura organisieren. Eine Regulierung sei deshalb nicht effektiv, so sein Einwand.
Jeder darf sich Bestatter nennen
Das Bestattungswesen ist in der Schweiz grundsätzlich kantonal geregelt. Wieviel Kompetenzen private Bestattungsunternehmen haben, ist sehr unterschiedlich.
Schweizweit gilt einzig: Bestatter ist kein geschützter Beruf. Es gibt zwar einen eidgenössischen Fachausweis, dieser ist aber nicht zwingend, um ein Unternehmen zu gründen.
Schlechte Erlebnisse können traumatisch sein.
Philipp Messer, Präsident der Bestattungsdienste Schweiz, plädiert deshalb für Mindestanforderungen. Es gebe derzeit keine Möglichkeiten, fehlbare Bestatter zu sanktionieren. «Wir arbeiten in einem sehr heiklen Bereich. Bestatter wirken gemeinsam mit den Familien in deren Intimsphäre. Schlechte Erlebnisse können traumatisch sein für die Trauernden.»
Auch im medizinischen Bereich ist Fachwissen unabdingbar, zum Beispiel im Umgang mit infektiösen Verstorbenen. Messer rät Angehörigen, sich zu erkundigen, ob ein Bestatter über einen eidgenössischen Fachausweis verfügt.
In Bundesbern sind die fehlerhaften Bestatter kein Thema. Vorerst liegt es weiter an den Kantonen, eine Lösung zu finden.