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Schweiz Wenn das Bauamt mit der Drohne spioniert

Mit Überflügen, die der Aufklärung dienen, will die Gemeinde Horw Bausünder aufspüren. Das verunsichert nicht nur die Anwohner – die um ihre Privatsphäre fürchten. Es ruft auch den lokalen Datenschützer auf den Plan. Dieser kritisiert, dass die Massnahme die Bevölkerung unter Generalverdacht stelle.

Seit Jahrzehnten schon, so hat man den Eindruck, säumen luxuriöse Badeplätze und stattliche Villen das Horwer Seeufer. Doch zahlreich sind auch die Bauten, die eben jetzt entstehen: «Uns werden sporadisch, aber immer wieder vermeintlich unerlaubte Tätigkeiten angezeigt», schreibt die Gemeinde Horw den Anwohnern. Sie meint: Immer wieder würde ohne Baubewilligung gebaut.

Um jene überdachten Sitzplätze, Wege und Gartenhäuschen zu erfassen, die hier und da am Seeufer auftauchen, kündigte die Gemeinde Anfangs Monat in einem Brief den Überflug mit einer Drohne an: Die Grundstücke am See sollen fotografiert werden, um Bausünder in Zukunft überführen zu können.

Bestehende Luftbilder reichen nicht

Behördliche Drohnenflüge sind für die Schweiz ein Novum. Zwar fotografiert das Bundesamt für Landestopografie seit Jahrzehnten die ganze Schweiz aus dem Flugzeug. Auch manche Kantone machen dies, unter anderem der Kanton Luzern. Zusätzlich stellen Kartenanbieter wie Google im Internet hochauflösende Satelliten-Bilder zur Verfügung. Der Gemeinde Horw aber reichen die existierenden Luftbilder für ihre Recherchen gegen Bausünder nicht aus.

«Die Auflösung der vorhandenen Luftbilder ist für unsere Zwecke ungenügend», sagt die Horwer Bauvorsteherin Manuela Bernasconi gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung». Und sie führt aus: «Die Drohnen sind eine neue Technologie, die uns helfen kann, unser Problem zu beheben.» So hat die Gemeinde eine Firma beauftragt, für 10‘000 Franken aktuelle Bilder mit einer Drohne zu schiessen.

Anwohner unter Generalverdacht

Der örtliche Quartierverein reagiert empört – ein Aufschrei sei durch die Nachbarschaft gegangen. «Viele machen sich sorgen um ihre Privatsphäre», sagt Jannes Schoch vom Verein Pro Seestrasse.

Bei gezielten Drohnenflügen durch die Behörden stellen sich auch neue rechtliche Fragen. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern kritisiert, dass die Bevölkerung quasi unter Generalverdacht gerate. «Die Gemeinde muss eigentlich nur bei einem konkreten Verdacht handeln. Anstatt sämtliche Anwesen zu fotografieren, könnte die Gemeinde bei einem Verdacht gezielt eine Kontrolle machen – und dies zu Fuss statt mit einer Drohne», sagt Datenschützer und Jurist Reto Fanger. Und er betont: Nur weil eine Technik zur Verfügung stehe, sei dies kein Freipass, sie auch zu nutzen.

Laut dem Datenschützer müssten die Überflüge in jedem Fall angekündigt werden und dürfen nicht regelmässig stattfinden. «Wenn künftig jedes halbe Jahr ein solcher Drohnenflug stattfände, wäre dies fragwürdig.»

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