Unerlaubte Werbeanrufe sind für viele ein Ärgernis. Konsumentinnen und Konsumenten können deshalb ihren Telefonbucheintrag mit einem Sternchen versehen und sich so vor Werbung schützen. Seit einem Jahr können diese Firmen ausserdem strafrechtlich verfolgt werden. In der Praxis ignorieren offenbar einige Firmen das Sternchen im Telefonbuch. Rund 5000 Beschwerden sind seit der Gesetzesänderung bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS eingegangen. Auf 30 Beschwerden habe man bereits mit einer Strafanklage gegen Werbefirmen reagiert, sagt SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder.
Mit dem neuen Gesetz sei das Problem zwar nicht gelöst, aber es sei «ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung». Nun gehe es darum zu klären, wie die Strafanzeigen behandelt würden und ob es abschreckende Urteile gebe.
Genau dort sieht Michel Rudin, Geschäftsführer beim Konsumentenforum, das Problem. Die fehlbaren Firmen zu bestrafen sei schwierig, insbesondere bei Firmen mit Sitz im Ausland. Rudin zweifelt deshalb am Wert des neuen Gesetzes.
Die Telefonmarketing-Branche begrüsst das Vorgehen gegen schwarze Schafe. Auch der Präsident des Dialogmarketing-Verbands, Milo Stössel, ist überzeugt, dass es vor allem ausländische Firmen sind, die sich nicht ans Gesetz halten. Die Verbandsmitglieder in der Schweiz hätten sich in einem Ehrenkodex verpflichtet, niemanden mit einem Stern im Telefonbuch anzurufen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten, gibt es dazu auch eine technische Lösung. Ein neues Kästchen, welches unerwünschte Nummern gespeichert hat, fängt die entsprechenden Werbeanrufe ab. Das Telefon bleibt stumm.