Familienbetriebe dürfen teils auch am Sonntag offen haben. Diesen Umstand nutzten bis vor kurzem noch Coop, Migros und Valora und setzten für einige ihrer Läden auf Grossfamilien als Geschäftsbetreiber. Im Juli aber schob das Bundesgericht dem einen Riegel vor: Familienbetriebe, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert seien, seien keine echten Familienbetriebe.
Noch gibt es viele Läden, die trotz Gerichtsurteil nichts an ihrer Praxis geändert haben – so auch im Kanton St. Gallen. Das stört die Gewerkschaft Unia. Nicole Stamm von Unia Region Ostschweiz-Graubünden: «Wir fordern vom Kanton St. Gallen, dass das Gesetz umgesetzt wird.»
Juristischer Trick, damit alles beim Alten bleibt
Gerichtsurteil hin oder her: Die Detailhändler wollen sich eines weiteren Hintertürchens bedienen, um ihre Läden trotzdem am Sonntag offen zu haben. Im Kanton St. Gallen will man den nächsten juristischen Trick erproben – abgeschaut von betroffenen Familienläden aus der Romandie.
Jürg Ketzer, Sprecher Coop Mineralöl AG, erklärt, wie die Romands vorgehen: Die Geschäftsform werde geändert – «weg von der juristischen Person als Familienunternehmen, sprich GmbH, hin zu einer Personengesellschaft, einer Kollektivgesellschaft.» Es ändere sich nur die Rechtsform, Betreiber und Öffnungszeiten blieben gleich.