Die USA haben offenbar klar gemacht, dass sie die Einzelheiten zum Programm erst bekannt geben, wenn das schweizerische Gesetz steht, das Datenlieferungen der Banken an die US-Steuerbehörden ermöglicht. Einer, der das Programm schon heute kennt, ist der Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz von der Universität Bern. Er hat dazu ein Gutachten für den Bundesrat geschrieben.
Kritik am Maulkorb
Kunz macht gleich zu Beginn deutlich, dass er eine Veröffentlichung des Programms im Sinne der Debatte bevorzugt hätte. Auch weil er nicht denke, dass es derart dramatische Ausmasse annehmen werde, wie zurzeit spekuliert werde. Das jetzige Vorgehen sei politisch nicht klug.
Kunz: Bussen-Spekulationen aus der Luft gegriffen
Über den Inhalt darf Kunz nicht reden. Aber er darf das Programm der Amerikaner würdigen und ist dabei explizit der Meinung, dieses sei für die Schweiz verkraftbar:
«Juristisch bin ich selber überrascht, dass es eigentlich kaum wirkliche Probleme gibt, auch mit dem aktuellen Recht. Was die ökonomische Verkraftbarkeit betreffe, so dürfte es laut Kunz «nicht wahnsinnig grosse Probleme für die Banken geben».
Die herumgebotenen Bussensummen von zehn bis 20 Milliarden Dollar seien völlig aus der Luft gegriffen, sagt Kunz weiter. Zudem wisse die Summe absolut niemand. Die Höhe der Busse werde nicht zuletzt davon abhängen, wie viele und welche Banken mitmachten und wie gross die US-Kundenguthaben bei diesen Banken gewesen sind.
Grosses Selbstverschulden bei Fällen seit 2009
Kunz begrüsst die Vorlage des Bundesrates ausdrücklich. Sie schaffe die Grundlagen, damit die Banken ihre privaten Probleme mit den Amerikanern lösen könnten. Auch könnten die Banken selber entscheiden, ob sie mitmachen wollten. Jede Bank werde das Programms für sich durchrechnen und es bei möglichen ruinösen Folgen wahrscheinlich ablehnen.
Mit einer Anklage durch die USA sei in diesem Fall halt zu rechnen. Und Kunz wird deutlicher: «Wenn man diese Geschäfte getätigt hat, gerade seit 2009, dann hat man schon ein grosses Selbstverschulden.» Er wisse beim besten Willen nicht, weshalb und wie sich die Eidgenossenschaft da einmischen sollte.
Parlament am Zug
Für Kunz ist klar, dass beim jetzt anstehenden Bundesgesetz das Parlament entscheiden und die Verantwortung übernehmen muss. Er zeigt sich überzeugt, dass bei einem Alleingang durch den Bundesrat das Parlament Mitsprache geschrien oder gar eine Volksabstimmung gefordert hätte.
«Das Vorgehen ist juristisch und politisch korrekt. Das Hauptproblem ist, dass man das Programm nicht offengelegt hat, was ich persönlich bedauere», unterstreicht Kunz. Er stellt abschliessend fest, dass er weder mit den Banken noch dem Finanzdepartement verbandelt sei. Es sei eine rein fachliche Einschätzung.