Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates beurteilt die Kandidatur von Jean Ziegler als Experte für den Beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates kritisch. Sie erachtet die bundesrätliche Unterstützung der Kandidatur als «unangebracht».
Die APK sprach sich mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Stellungnahme aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Kritik der APK ist für den Bundesrat nicht bindend: Die Kommission wird zu solchen Fragen lediglich konsultiert.
Kritik von diversen Seiten
Vor der APK hatten sich bereits jüdische Kreise in der Schweiz und die USA kritisch über die Kandidatur geäussert: Eine Schande für unser Land und seine humanitäre Tradition wäre es, wenn Ziegler als Experte im Beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates Einsitz nehmen würde, hielt die Gesellschaft Schweiz-Israel fest.
Kurz darauf folgte die Kritik aus den USA: Ziegler sei ungeeignet für das Amt, schrieb die amerikanische Botschafterin bei der UNO, Samantha Powers. Sie war früher aussenpolitische Beraterin von US-Präsident Barack Obama.
Ziegler: «Verleumdungen und Angriffe akzeptieren»
Ziegler selber sagt, die Kritik der APK sei bizarr: «Die APK beschäftigt sich mit etwas, wo sie überhaupt keine Kompetenz hat», sagt er gegenüber SRF. Hinter allem stecke eine Verleumdungskampagne der israelischen Likud-Regierung, vermutet Ziegler. Aber das lasse ihn kalt: Wenn man für die Rechte der Opfer kämpfe, müsse man auch «Verleumdungen und Angriffe» akzeptieren.
Trotz aller Kritik geht der Präsident der APK, Andreas Aebi (SVP), davon aus, dass Ziegler gewählt werden wird. Er nennt den Wirbel um Ziegler «ein kleines Sommergewitter». Die seien ja meist sehr rasch vorbei. «So wird es auch mit dem Thema Ziegler sein», ist Aebi überzeugt.
Wahl ist Ende September
Die Schweiz hatte die Kandidatur Zieglers im Juli bekannt gegeben. Als renommierter Experte mit exzellenten Kenntnissen im internationalen Recht habe sich Professor Jean Ziegler immer durch Unbefangenheit ausgezeichnet, schrieb die ständige UNO-Vertretung der Schweiz in Genf.
Dabei strich die Schweiz auch die Erfahrung und das Engagement des alt Nationalrates als UNO-Berichterstatter für das Recht auf Nahrung zwischen 2000 und 2008 heraus. Die Wahl ist für die nächste Session des Menschenrechtsrates Ende September vorgesehen.
Der Genfer Soziologe hatte dem Ausschuss bereits früher angehört. Eine Wiederwahl ist nach einem Jahr Unterbruch möglich. Die 18 Experten im Beratenden Ausschuss geben Empfehlungen zuhanden des Menschenrechtsrates ab. Sie sind unabhängig, obwohl jedes Land eine eigene Kandidatur präsentiert.