In der Affäre um gross angelegten Zigarettenschmuggel zwischen 1996 und 2000 kommen weitere Kosten auf die Bundeskasse zu. Fünf Personen, die im Prozess im März 2012 freigesprochen worden waren, müssen die Verfahrens- und Anwaltskosten nicht selber berappen. Zudem haben sie Anspruch auf Haftentschädigung, entschied das Bundesgericht.
Das Bundesstrafgericht hatte die Freigesprochenen ursprünglich dazu verpflichtet, rund 170'000 Franken an Verfahrenskosten zu übernehmen. Und sie sollten dem Bund Ersatz für seine Anwaltskosten von über einer Million Franken leisten.
Dagegen klagten fünf Personen. Laut Bundesgericht ist es nicht ersichtlich, durch welches normwidrige Verhalten der Beschuldigten die Verfahren der Bundesanwaltschaft ausgelöst worden waren. Nun muss das Bundesstrafgericht über die Haftentschädigungen und allfällige Schadensersatzzahlungen entscheiden.
In den Zigarettenschmuggel-Prozess waren vier Schweizer und fünf in der Schweiz ansässige Italiener verwickelt. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, Teil einer internationalen Bande zu sein.
Diese soll zwischen 1996 und 2000 über 215 Millionen Stangen Zigaretten via Montenegro nach Italien geschmuggelt haben. Die Schweiz soll als Drehscheibe zum Geldwaschen genutzt worden sein.
Zwei der Beschuldigten waren 2009 vom Bundesstrafgericht verurteilt worden. Die anderen wurden freigesprochen.