Das Bundesstrafgericht hatte vor einem Jahr zwei von neun Angeklagten in einem Zigarettenschmuggel-Fall schuldig gesprochen. Die beiden Personen wurden wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt.
Im März folgte die schriftliche Begründung des Entscheids. Zu diesem Zeitpunkt hätten die im Rahmen des Verfahrens beschlagnahmten Vermögenswerte freigegeben werden sollen. Die Bundesanwaltschaft gelangte indessen ans Bundesgericht. Neben weiteren Schuldsprüchen verlangte sie die vorläufige Blockierung der eingefrorenen Vermögenswerte.
Über 215 Millionen Stangen Zigaretten
Die Richter in Lausanne haben dieser Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt. Die beschlagnahmten Mittel bleiben damit zumindest bis zum Endentscheid des Bundesgerichts blockiert.
Die neun Angeklagten sollen Teil einer Bande gewesen sein, die zwischen 1996 und 2000 über 215 Millionen Stangen Zigaretten via Montenegro nach Italien schmuggelte. Diese Geschäfte sollen von der Camorra und der Sacra Corona Unita kontrolliert worden sein. Die Mafia-Clans sollen über den Schmuggel ihre illegalen Gelder gewaschen haben. Finanzielle Drehscheibe sei die Schweiz gewesen.