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Legende: Gemeldet, zum Zivildienst? Dann kann der jetzt auch in der Schule absolviert werden. Keystone

Schweiz Zivildienstleistende im Unterricht

Zivis können neu auch an Schulen eingesetzt werden. Sie können Aufgaben innerhalb und ausserhalb des Unterrichts übernehmen. Die Verantwortung für den Unterricht liegt aber nach wie vor bei der Lehrperson.

Zivildienstleistende können neu auch an Schulen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat das revidierte Zivildienstgesetz und Verordnungen dazu auf den 1. Juli in Kraft gesetzt.

Das Parlament hatte das geänderte Gesetz im vergangenen Herbst gutgeheissen. Der Einsatz von Zivis an Schulen war zunächst umstritten gewesen. Schliesslich zeigten sich National- und Ständerat aber einverstanden damit.

Einsätze von der Vorstufe bis zur Sekundarstufe II

Die Befürworter betonten, es bleibe den Kantonen und Gemeinden überlassen, ob sie Zivildienstleistende in Schulen einsetzen wollten oder nicht. Zudem dürften die Zivis die Verantwortung für den Unterricht nicht übernehmen und ersetzten damit keine Lehrkräfte.

Die Zivildienstleistenden können Einsätze an Schulen von der Vorstufe bis zur Sekundarstufe II leisten. Möglich sind Aufgaben innerhalb und ausserhalb des Unterrichts.

Kurse vor Einsätzen obligatorisch

Neu geregelt werden zudem Landwirtschaftseinsätze. Die Bestimmungen wurden der neuen Agrarpolitik mit dem System der Direktzahlungen angepasst. Mit der Gesetzesänderung sind aber nicht nur die Einsatzmöglichkeiten erweitert und so mehr Plätze geschaffen worden. Ein weiteres Ziel war es, die Zivis für ihre Einsätze besser auszubilden.

Kursbesuche sind künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch. Zudem müssen Gesuchsteller bereits vor der Zulassung zum Zivildienst eine eintägige Einführung besuchen. Und Gesuche können nicht mehr vor der Rekrutierung eingereicht werden. Zu den weiteren Neuerungen gehört, dass keine Spesen für die Unterkunft mehr erhält, wer während des Einsatzes zu Hause übernachtet.

Kein Rütteln am Grundprinzip

Bei der Anerkennung von Einsatzbetrieben mit Auslandeinsätzen prüft die Vollzugsstelle, ob deren Ziele und Aufgaben mit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe oder der schweizerischen zivilen Friedensförderung übereinstimmen, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) festhält.

Nicht gerüttelt haben der Bundesrat und das Parlament am Grundprinzip: Der Zivildienst dauert weiterhin anderthalb Mal so lange wie der Militärdienst, und zugelassen wird nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

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