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Nationalrat Christoph Blocher hört einem Referenten an der Delegiertenversammlung der SVP zu. (keystone)
Legende: Ein Oberrichter darf seine Dokumente nun sichten: Blochers Beschwerde kam laut Bundesgericht zu früh. Keystone

Schweiz Zürcher Obergericht darf versiegelte Blocher-Unterlagen anschauen

Das Bundesgericht tritt nicht auf eine Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Blocher ein. Ein Oberrichter wird die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Dokumente nun sichten. Ob die Zürcher Staatsanwaltschaft die Unterlagen je zu Gesicht bekommt, bleibt offen.

Christoph Blocher erhält vorerst noch keine Antwort darauf, ob die im März 2012 bei ihm beschlagnahmten Unterlagen von der Zürcher Staatsanwaltschaft verwendet werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte damals in Blochers Villa in Herrliberg (ZH) und am Firmensitz in Männedorf (ZH) Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sie stellte dabei Dokumente, Computer und Handy sicher. Auf Antrag Blochers waren die Dokumente versiegelt worden.

Der Vorwurf

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Ende 2011 soll Christoph Blocher versucht haben, zwei Personen anzustiften, Bankunterlagen der Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Das Blatt veröffentlichte im Januar 2012 Auszüge aus Hildebrands Kontobewegungen. Hat Blocher damit das Bankgeheimnis verletzt? Das will die Zürcher Staatsanwaltschaft prüfen.

Die Dokumente wurden im Zuge der Affäre Philipp Hildebrand beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft versprach sich Aufschluss über Blochers Rolle bei der Weitergabe von vertraulichen Bankdaten. Diese hatte zum Rücktritt des Nationalbankpräsidenten geführt.

Beschwerde gegen Verfügung zu früh

Das Zürcher Obergericht hatte im März 2013 entschieden, die Unterlagen zu entsiegeln . Allerdings wollte das Gericht eine Vorauswahl treffen, welche Dokumente der Staatsanwaltschaft für die Untersuchung zur Verfügung gestellt werden.

Dagegen wehrte sich Blocher und reichte vor Bundesgericht Beschwerde ein. Nun kommt das Bundesgericht zum Schluss: Der von Blocher angefochtene Entscheid des Obergerichts betrifft gar nicht die eigentliche Entsiegelung der beschlagnahmten Dokumente, die Beschwerde komme zu früh.

Das Obergericht habe lediglich festgehalten, es wolle selber die fraglichen Unterlagen einsehen. Dies mit Blick auf einen späteren Entsiegelungsentscheid. Damit liege nur eine prozessleitende Zwischenverfügung vor, die selber nicht angefochten werden könne. Deshalb sei auf Blochers Beschwerde nicht einzutreten.

Nach der Triage Beschwerde möglich

Ein Oberrichter wird nun die Unterlagen mit Hilfe eines IT-Experten sichten und eine Triage vornehmen. Dabei wird er Dokumente und Daten aussondern, die durch das Amtsgeheimnis von Nationalrat Blocher geschützt sein könnten oder nichts mit der Affäre um den ehemaligen Präsidenten der Nationalbank zu tun haben.

Blocher wird selber eine Liste der Dokumente einreichend können, die ausgesondert werden sollen. Erst anschliessend wird das Obergericht darüber zu befinden haben, welche Unterlagen der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden. Diesen Entscheid wird Blocher dann beim Bundesgericht anfechten können.

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