Die Regierung hat eine Verordnungsänderung, die eine Erhöhung der Trassenpreise vorsieht, verabschiedet. Die Nutzer der Bahninfrastruktur werden damit ab 1. Januar 2017 pro Jahr 100 Millionen Franken zusätzlich an deren Finanzierung beitragen müssen.
Das hat spürbare Konsequenzen für Bahnkunden: Die Betreiber werden die Mehrkosten mit höheren Billett- und Abonnementpreisen teilweise auf die Fahrgäste abwälzen, wie aus der Mitteilung des Bundesrats hervorgeht.
Genaue Preiserhöhung noch unklar
In einem ersten Schritt waren die Trassenpreise auf Anfang 2013 um 200 Millionen Franken jährlich erhöht worden. Damals stiegen die Preise für Billette und Abonnemente des öffentlichen Verkehrs durchschnittlich um 5,2 Prozent. Wie hoch der künftige Preisaufschlag sein wird, ist unklar.
Die Verordnungsänderung hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur FABI-Vorlage angekündigt, die vom Volk im Februar 2014 angenommen worden war.
Sorgen des ÖV bleiben ungehört
Die Bahnunternehmen fürchten, dass sie wegen der unsicheren Wirtschaftslage und des tiefen Ölpreises Kunden im Privat- und Güterverkehr an die Strasse verlieren. Eine Tariferhöhung sei «im aktuellen Umfeld aus Sicht der Kundenakzeptanz sehr kritisch», schrieb der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in seiner Anhörungsantwort zur neuen Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV).
In einem Brief hatten die VöV-Mitglieder den Bundesrat gebeten, die per 2017 geplante Erhöhung um ein oder zwei Jahre zu verschieben. Auf dieses Anliegen ging die Regierung aber nicht ein.
Verursacher-Prinzip bei Unterhalt der Geleise
Neben der Erhöhung der Trassenpreise zielt die Verordnungsänderung darauf ab, dass in Zukunft mehr gleisschonende Züge auf den Schweizer Schienen unterwegs sind. Dazu hat der Bundesrat bei der Berechnung der Trassenpreise einen Verschleissfaktor beschlossen.
Das Prinzip: Fahrzeuge mit hohem Verschleiss an der Fahrbahn zahlen mehr. Damit werde das System verursachergerechter, schreibt der Bundesrat. Die Trassenpreise müssen Eisenbahnunternehmen für die Benutzung von Gleisen und Bahnanlagen entrichten. Heute wird der Preis mit einem gewichtsabhängigen Faktor berechnet. Ab Anfang 2017 gilt ein neuer Verschleissfaktor.
Der neue Verschleissfaktor stützt sich auf Schäden an der Fahrbahn und die damit verbundenen Unterhaltsarbeiten. Zudem fliessen die Ursachen für die Schädigung und die gefahrenen Geschwindigkeiten in die Berechnung ein.