Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte die Frage, ob das homosexuelle Paar das Kind, das einer Leihmutterschwangerschaft entspringt, adoptieren darf, in seinem Urteil vom August 2014 bejaht. Es begründete den Entscheid mit dem Kindeswohl und der Notwendigkeit einer einheitlichen und klaren Rechtslage bezüglich des Kindesverhältnisses zu den beiden Männern. «Nun rekurriert das Bundesamt für Justiz aber gegen diesen Entscheid», sagt Sascha Buchbinder, SRF-Westschweiz-Korrespondent. Heute Donnerstag entscheidet das Bundesgericht über den Fall.
In den USA als Väter anerkannt
In der kalifornischen Geburtsurkunde sind beide Männer als Eltern des Kindes aufgeführt. «Die beiden haben in den USA ein Gerichtsurteil erkämpft, das sie beide als Väter anerkennt», weiss Buchbinder.
Das Kind wurde mittels künstlicher Befruchtung der Eizelle einer anonymen Spenderin mit dem Sperma eines der beiden Männer gezeugt und von einer Leihmutter ausgetragen. Die beiden Männer leben in eingetragener Partnerschaft in der Schweiz und sind im Kanton St. Gallen heimatberechtigt.
Richter wollen das Beste für das Kind
«Der Fall ist juristisch kompliziert», sagt Buchbinder. In den USA sei die Zeugung des Jungen legal gewesen, in der Schweiz ist sie dagegen verboten.
In der Schweiz sind Eizellenspenden und Leihmutterschaft verboten. Auch können homosexuelle Paare hierzulande nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. So steht es in der Bundesverfassung. «Was allerdings nicht drin steht, ist, was mit dem Jungen zu tun ist, der mittlerweile seit vier Jahren in der Schweiz lebt», sagt Buchbinder.
Das Bundesgericht könnte dem Paar trotzdem recht geben. Denn «die Richter interessiert, was für das Kind das Beste ist.» Niemand wolle das Kind den Vätern wegnehmen und der leiblichen Mutter zurückgeben, zumal sie auf alle Rechte verzichte und die zwei Väter sich liebevoll um das Kind kümmerten.