Armgelenke und Füsse gefesselt, Beine und Oberarme mit einem Gurt fixiert, allenfalls ein Kopfschutz – wie man ihn aus dem Kampfsport kennt: So sieht die Vollfesselung bei der zwangsweisen Rückschaffung aus. Vor fünf Jahren ist ein Nigerianer dabei gestorben.
Heute würden solche Vollfesselungen nicht mehr systematisch angewandt, sondern individuell, berichtet die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKFV) . Sie schiebt jedoch kritisch nach: Behörden sollten sie nur anwenden, wenn sich die Ausländerin oder der Ausländer massiv wehre.
Fesselungen vor den Augen der Kinder
Die Kommission-Mitglieder haben 41 Sonderflüge und einzelne Linienflüge begleitet und beobachtet, was davor in der Schweiz und danach im Zielland abläuft: Wie die Polizei jene abholt und zum Flughafen bringt, die die Schweiz verlassen müssen und wie diese in ihrem Herkunftsland ankommen.
Auf einigen Flügen seien Eltern vor den Augen ihrer Kinder ohne Grund gefesselt worden. In zwei Fällen mit Widerstand seien sie sogar voll gefesselt worden. In den Augen der Kommissions-Mitglieder ist beides kritisch. Sie begrüssen es, dass Teilfesselungen während des Flugs kontrolliert, gelockert oder gelöst werden.
Verbesserungs-Potenzial stellt die Kommission auch bei den kantonalen Polizeikorps fest, welche den Transfer zum Flughafen machen: Sie gingen sehr unterschiedlich mit den Personen um, die ausgeschafft werden. Die Kommission wünscht sich eine einheitlichere Praxis. Insgesamt hat die Schweiz zwischen Mai 2014 und April 2015 insgesamt 252 Menschen zurückgeführt.