Frank Urbaniok war als psychiatrischer Gerichtsgutachter am Prozess beteiligt. In dieser Funktion hatte er eine stationäre Therapie vorgeschlagen. Das Gericht kam dem aber nicht nach.
«Es hat den Strafvollzug in den Vordergrund gestellt und sich für die ambulante Therapie entschieden, damit die Frau nicht zu früh entlassen wird», zeigte Urbaniok Verständnis für das Urteil. Allerdings, aus therapeutischer Sicht wäre eine stationäre Therapieform sicher besser für die jetzt Verurteilte gewesen.
Doch auch so werde die Frau – zumindest am Anfang – sehr intensiv therapiert. Aus Urbanioks Sicht wäre es aber auch in Zukunft wichtig, dass der ganze Alltag der Frau in die Therapie einbezogen wird und nicht nur eine einzige Therapie pro Woche stattfindet.