Der Mann, der am 4. November 2011 in St-Léonard (VS) seine Freundin mit einem Armee-Sturmgewehr erschossen hat, soll mit zwölf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das hat das Bezirksgericht von Siders entschieden.
Streit nach Jobverlust
Die Haftstrafe soll durch eine therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt ergänzt werden. Das Bezirksgericht Siders folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte die Erschiessung der 21-jährigen Frau als «ungeheuerlichen Gewaltakt» beschrieben und dem Angeklagten nicht abgenommen, dass die Tat ohne Absicht geschehen sei. St-Léonard
Das Drama ereignete sich am 4. November 2011. Der zur Tatzeit 23-jährige Mann soll an diesem Tag die Kündigung erhalten haben und stark alkoholisiert nach Hause gekommen sein. Dort soll sich ein Streit mit seiner Freundin entwickelt haben, in dessen Verlauf er aus allernächster Nähe auf die Frau geschossen haben soll.