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Wohin mit dem radioaktiven Abfall?
Aus Tagesschau vom 22.11.2018.
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Schweizer Atom-Abfälle Bundesrat genehmigt nächste Etappe für Suche nach Endlager

  • Die Standorte Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) sollen weiter auf ihre Eignung untersucht werden.
  • Als Areale für eine Oberflächenanlage wird die Eignung der Standorte in den Gemeinden Villigen (AG), Weiach bzw. Stadel (ZH) sowie Marthalen und Rheinau (ZH) geprüft.
  • Die Gebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg bleiben Reserveoptionen.
  • In der Vernehmlassung sind insgesamt 1550 Stellungnahmen eingegangen, wobei 1120 aus Deutschland und nur 430 aus der Schweiz stammten.

Damit ist die zweite Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager abgeschlossen. In der dritten Etappe wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aufgrund erdwissenschaftlicher Untersuchungen und sicherheitstechnischer Vergleiche bekannt geben, für welche Standorte ein Rahmenbewilligungsgesuch ausgearbeitet werden soll.

«Geplant ist, dass die Nagra im Jahr 2020/23 einen konkreten Vorschlag für ein Standortgebiet pro Lagertyp macht», sagt Roman Mayer, Vizedirektor des Bundesamts für Energie (BFE). Anschliessend werde ein Gesuch beim Bundesrat eingereicht.

Das Entsorgungsprogramm

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Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Das Entsorgungsprogramm zeigt die notwendigen Arbeiten für Bau und Betrieb bis zum Verschluss der Tiefenlager auf. Es bietet einen Überblick, wie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und die sichere Tiefenlagerung erfolgen sollen. Das Programm wird von den zuständigen Bundesstellen geprüft. Es muss durch den Bundesrat genehmigt werden, der allfällige Auflagen verfügen kann. Der Bundesrat erstattet dem Parlament regelmässig Bericht über das Programm.

«Der entscheidet voraussichtlich 2029/30, welcher Standort es dann ist», so Mayer. Der Entscheid des Bundesrates untersteht dem fakultativen Referendum.

Bis die Lagerstätten zur Verfügung stehen, dürften noch 40 Jahre vergehen. Das Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle soll gemäss Bund im Jahr 2050, jenes für hochradioaktive Abfälle im Jahr 2060 in Betrieb gehen. Als frühesten Baubeginn rechnet der Bund mit 2045.

Legende Tiefenlager

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