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Deutlicher Anstieg irregulärer Migration in der Schweiz
Aus Rendez-vous vom 19.01.2023. Bild: KEYSTONE/Gian Ehrenzeller
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Schweizer Grenzwache gefordert Bund registriert starken Anstieg von irregulärer Migration

  • Die Anzahl rechtswidriger Aufenthalte in der Schweiz hat sich im vergangenen Jahr fast verdreifacht.
  • Über 52'000 Fälle registrierte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zwischen Januar und Dezember 2022 – rund 33'000 Fälle mehr als im Jahr davor.
  • Während der Corona-Pandemie gingen die Zahlen zwar zurück. Dieser Effekt fiel nun aber aufgrund der aufgehobenen Massnahmen im vergangenen Jahr weg.

Hauptsächlicher Grund für die gestiegene Zahl sind afghanische und marokkanische Migranten, heisst es vom BAZG. Viele von ihnen reisten von Österreich oder von Italien her irregulär in die Schweiz ein.

Starker Anstieg seit Sommer 2021

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Bereits 2021 war es bei den rechtswidrigen Aufenthalten zu einem starken Anstieg gekommen. Seit jenem Sommer reisen vermehrt afghanische Flüchtlinge illegal mit dem Zug aus Österreich in die Ostschweiz ein. Für die Abwicklung der administrativen Verfahren eröffnete der Kanton St. Gallen Anfang 2022 in Buchs ein Bearbeitungszentrum.

Viele der Einreisenden weisen sich gemäss früheren Informationen von Grenzwächtern mit einer österreichischen Asylverfahrenskarte aus. Die jungen Menschen wollen meist nach Frankreich oder Grossbritannien weiterreisen. Es handelt sich dabei in der Regel um junge Afghanen, die sich schon längere Zeit in Europa oder in der Türkei aufgehalten hatten.

Im vergangenen September einigten sich die Schweiz und Österreich auf einen bilateralen Aktionsplan bei der Bekämpfung von irregulärer Migration. Die beiden Länder vereinbarten unter anderem zusätzliche grenzüberschreitende Fahndungen und Einsätze zur Bekämpfung von Schleppern. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll gemeinsam patrouilliert werden.

Zudem intervenieren Österreich, die Schweiz, Deutschland, Kroatien und Slowenien auf internationaler Ebene bei der Europäischen Kommission, mit dem Ziel, die Visumspolitik der Westbalkanstaaten zu ändern. Damit wollen die Staaten verhindern, dass eine liberale Visumspolitik die irreguläre Migration auf der Balkanroute anheizt.

Österreich und die Schweiz arbeiten auch auf eine grundlegende Änderung des europäischen Asyl- und Migrationssystems hin. Zusätzlich wollen sie das Schengen-System anpassen, um die Sekundärmigration zu verhindern. Sekundärmigration beschreibt das rasche Weiterziehen von Flüchtlingen und Auswanderern von einem in einen anderen Staat.

Schengen – die grösste visumfreie Zone der Welt

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Der Schengen-Raum begann 1985 als zwischenstaatliches Projekt von fünf EU-Ländern – Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – und hat sich mit der Zeit zum weltweit grössten Raum des freien Personenverkehrs entwickelt.

Der Zone gehören derzeit 23 EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz an. Die Teilnahme an einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen bedeutet, dass im Normalfall keine Kontrollen an den Binnengrenzen und harmonisierte Kontrollen an den Aussengrenzen durchgeführt werden.

Die Analyse der allgemeinen Migrationslage fällt in der Schweiz primär in die Zuständigkeit des Staatssekretariats für Migration (SEM). Dieses rechnet für 2022 mit rund 24'000 ordentlichen Asylgesuchen. Die definitiven Zahlen wurden noch nicht kommuniziert. Personen, die bei der Einreise ein Asylgesuch stellen wollen, werden von den Grenzwächtern grundsätzlich an das nächstgelegene Bundesasylzentrum verwiesen.

Für Geflüchtete aus der Ukraine wurde im vergangenen März erstmals der Schutzstatus S aktiviert. Geflüchtete erhalten so rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Rund 73'000 Personen haben inzwischen den Schutzstatus S erhalten.

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Aus dem Archiv:«Schutzstatus S» für Flüchtende aus der Ukraine verlängert
Aus Tagesschau vom 09.11.2022.
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Die Verdachtsfälle von Schleppertätigkeiten sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr ähnlich hoch geblieben, 476 mutmassliche Schlepper wurden angehalten. Diese Personen wurden in der Regel an die zuständige Kantonspolizei übergeben oder bei entsprechender kantonaler Vereinbarung selbstständig durch das BAZG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

SRF 4 News, 19.01.2023, 12:00 Uhr;

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