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Schweizer Islamisten Berufungsgericht verurteilt Quasim Illi und Nicolas Blancho

  • Das Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts hat die Schuldsprüche gegen die zwei Mitglieder des Islamischen Zentralrates (IZRS) Qaasim Illi und Nicolas Blancho bestätigt.
  • Dies wegen Verstosses gegen das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat».
  • Die beiden Männer hatten Videos mit islamistischer Propaganda ins Internet gestellt.
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Aus dem Archiv: Freisprüche gegen Mitglieder des IZRS aufgehoben
aus Rendez-vous vom 13.03.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 41 Sekunden.

Das Gericht verurteilte den Medienchef des IZRS, Qaasim Illi, am Donnerstag wegen Veröffentlichung zweier islamistischer Propagandavideos zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Nicolas Blancho erhielt eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen. Die beiden Mitglieder des IZRS hatten auf Freispruch plädiert.

Das Gericht hielt fest, die beiden Männer hätten zur Veröffentlichung und Verbreitung der Videos beigetragen.

Gruppe von Menschen mit arabischen Kleidern.
Legende: Die beiden Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), Qaasim Illi (vorne Mitte), und Nicolas Blancho (rechts), am Donnerstag, 16. Dezember 2021, vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, als sie dort zur Berufungsverhandlung erschienen. Keystone

lli organisierte deren Veröffentlichung auf den Kanälen des IZRS. Auf Youtube wurden die Filme 25'000 beziehungsweise 100'000 Mal angeklickt. Illi organisierte zudem im Dezember 2015 eine Vorführung von «L'aube véritable» in Winterthur, die von 100 bis 200 Personen besucht wurde.

Interview mit einem islamistischen Führer

Nicolas Blancho wiederum warb für das Video «The Islamic State and I», ein Interview mit Abdallah Al-Muhaysini, der angeblich ein Führer einer Al-Kaida nahestehenden Organisation sei.

In seiner Erklärung hält das Berufungsgericht fest, dass die beiden Männer die Videos «vorbehaltslos» unterstützt und keinerlei kritische Haltung gegenüber Abdallah Al-Muhaysini gezeigt hätten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Autor der Videos wurde im November 2020 vom Bundesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Seine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist noch hängig. Das Urteil ist nicht endgültig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

SRF 4 News, 27.01.2022, 14:00 Uhr;

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