- Der Bundesrat bremst das Projekt einer längeren Hochspannungsleitung im Boden vom Aargau in den Kanton Zürich aus.
- Statt auf einer Länge von 17 Kilometern erlaubt der Bundesrat ein Erdkabel nur auf vier Kilometern Länge.
- Es soll auf einem Teilabschnitt zwischen Besenbüren und Jonen (AG) verlegt werden.
- Dieses Gebiet der Reusslandschaft gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung.
Vor zwei Jahren wurde zwischen Beznau (AG) und Birr (AG) die schweizweit erste erdverkabelte Hochspannungsleitung der Swissgrid in Betrieb genommen. Nun muss die 17 Kilometer lange Hochspannungsleitung zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) ersetzt werden. Es braucht eine stärkere Leitung (380 Kilovolt statt 220).
Aber die Leitung soll nur auf einer Teilstrecke von knapp vier Kilometern unterirdisch verlegt werden, teilt die Bundeskanzlei mit. Die Aargauer Kantonsregierung hatte dies auf der gesamten Strecke gefordert. Sie stützte damit die Anliegen der Region.
Eine Erdverkabelung auf einem Teilabschnitt sei aus Sicht von Raumplanung und Landschaftsschutz am besten, findet der Bundesrat. Auch rechtlich seien 17 Kilometer Erdverkabelung nicht möglich. Das Waldgebiet sei geschützt. Rodungen, Eingriffe in den Boden und Umweltbelastungen wären im Wald «unverhältnismässig».
Eine Kombination von Frei- und Erdkabeln habe man aus technischen Gründen ebenfalls verworfen. Zudem bräuchte eine solche Leitung gemäss Bundesrat zusätzliche Übergangsbauwerke mit grossem Raumbedarf. Das würde sich negativ auf die Landschaft auswirken.
Der Aargauer Regierungsrat Stephan Attiger zeigte sich im Interview mit SRF enttäuscht. Er habe gehofft, dass man nochmals mit dem Bundesrat ein Gespräch habe, bevor er entscheide. Aber der Bund sei am längeren Hebel. Man schaue den Fall nochmals genau an und entscheide über das richtige Vorgehen, meinte Attiger weiter.