Die Ankündigungen von Energieministerin Doris Leuthard sind für die Bergkantone und -gemeinden keine gute Nachricht, die Stromwirtschaft kann hingegen durchatmen. Kurzfristig sind die Verluste für die Bergregionen berechenbar, langfristig eine Blackbox.
Bis 2022 würden nach dem bundesrätlichen Vorschlag die Kantone und Gemeinden einen Viertel ihrer Einnahmen aus der Wasserkraft verlieren. Das trifft vor allem das Wallis und Graubünden. Dort sind die Wasserzinsen für gewisse Gemeinden die Haupteinnahmequelle – noch vor den normalen Steuern.
Zukunft des Wasserzinses ist unklar
Für die Stromwirtschaft, die unter dem Zusammenbruch der Preise leidet, sind die tieferen Wasserzinsen eine weitere Entlastung, zusätzlich zur Marktprämie auf den Wasserstrom in den kommenden Jahren, die das Volk mit der Energiestrategie im Mai beschlossen hat. Dennoch bleiben die Vorschläge des Bundesrats hinter den Wünschen der Stromwirtschaft zurück. Diese hatte eine Halbierung der Wasserzinse oder sogar eine Senkung um zwei Drittel verlangt.
Wie es mit dem Wasserzins nach 2023 weitergeht, ist erst in Umrissen klar. Die Idee: Ein Sockelpreis und ein variabler Teil. Ein Fixpreis von 50 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung, wie ihn der Bundesrat als Beispiel nennt, wäre weniger als die Hälfte des heutigen Wasserzinses. Stiege der Markt-Preis des Wasserstroms über eine gewisse Schwelle, würde auch der Zins entsprechend steigen.
Was für die Stromkonzerne eine Absicherung ist, macht die Finanzplanung für die Bergkantone und die Standortgemeinden schwierig. Sie werden sich spätestens ab 2023 überlegen müssen, welche Einnahmequellen die spärlicher sprudelnden Wasserzinsen ersetzen könnten.