Gute Dienstleistungen zu vernünftigen Preisen: Geht es nach den Initianten der «Pro Service public»-Initiative, sollen SBB, Post und Swisscom nicht wie private Unternehmen nach Gewinn streben, sondern stärker dem Gemeinwohl verpflichtet werden. Für die Gegner wird damit der Service public aufs Spiel gesetzt.
Hinter dem Volksbegehren stehen die Konsumentenzeitschriften «K-Tipp», «Saldo», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio». Sie treten im Namen ihrer nach eigenen Angaben 2,5 Millionen Leser auf. Ihr Ziel ist es, dass bundesnahe Betriebe der Bevölkerung in erster Linie einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Forderung nach gutem Service public unbestritten
Einig sind sich Initianten und Gegner darin, dass die Schweiz einen zuverlässigen Service public braucht. Darüber, wie dieser erreicht werden kann, gehen die Meinungen auseinander.
Für die Initianten ist klar: Seit der Bundesrat den bundesnahen Betrieben vor einigen Jahren Gewinnziele gesetzt hat, haben diese die Serviceziele klar verdrängt. SBB, Post und Swisscom machten auf Kosten der Bevölkerung immer höhere Gewinne, gleichzeitig werde der Service abgebaut.
Um diese Entwicklung zu stoppen, sollen bundesnahe Betriebe in der Grundversorgung in Zukunft nicht nach Gewinn streben und auf Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichten. Ausserdem verlangt die Initiative, dass Gewinne in den Unternehmen bleiben und in den Unterhalt der Leistungen, in die Innovation oder in Preissenkungen fliessen.
Initiative lässt Fragen offen
Das ist aus Sicht der Gegner zu kurz gedacht: Ohne diese Gewinne müssten Steuern erhöht oder Leistungen abgebaut werden. Das gehe letztlich auf Kosten des Service public. Alleine Post, SBB und Swisscom bezahlten 2014 insgesamt 500 Millionen Franken an Ertragssteuern. Hinzu kommt eine Gewinnausschüttung von 780 Millionen Franken.
Für Stirnrunzeln sorgt ferner die Formulierung zum Gewinn. Zwar ist im Initiativtext kein eigentliches Gewinnverbot verankert. Doch die Gegner werfen die Frage auf, wie viel Gewinn die Unternehmen denn noch erwirtschaften können, wenn sie nicht nach Gewinn streben dürfen. Bereits heute nicht zugelassen sind Gewinne im regionalen Personenverkehr und bei der vom Bund finanzierten Bahninfrastruktur der SBB.
Das Verbot von Quersubventionierungen stellt laut den Gegnern das Grundprinzip des Service public infrage, dass rentable Bereiche weniger rentable mittragen. Aus Sicht der Initianten ist das blosse Angstmacherei. Gewinne aus Immobilien der SBB etwa könnten nach wie vor in eine unrentable Regionallinie fliessen.
Managerlöhne am Pranger
Ins Visier nehmen die Initianten auch die Löhne der Topkader. Diese sollen nicht mehr über jenen der Bundesverwaltung liegen dürfen. Es sei unverständlich, dass ein Bundesrat pro Jahr 475'000 Franken verdiene und damit weniger als seine «De-facto-Untergebenen», kritisieren die Initianten. Zum Vergleich: Swisscom-Chef Urs Schaeppi strich letztes Jahr 1,8 Millionen Franken ein.
Die Gegner sehen mit einer solchen Obergrenze die unternehmerische Freiheit gefährdet. Um konkurrenzfähig zu bleiben, müssten die Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit Privaten bestehen. Die Arbeitnehmenden müssten branchenübliche Löhne erhalten.
Grundsätzliche Bedenken meldet der Bundesrat an. Die unpräzise Formulierung im Initiativtext führt seiner Ansicht nach dazu, dass nicht nur die Führungsspitzen, sondern sämtliche Mitarbeiter betroffen wären. Entsprechend müssten die Unternehmen ihr Lohngefüge an jenes der Bundesverwaltung anpassen.
Im Parlament fiel die Initiative durch. Kein einziger National- und Ständerat unterstützte das Volksbegehren. Gegen die Initiative stellen sich aber nicht nur Parteien, sondern auch Verbände. Selbst Konsumentenschutzorganisationen lehnen diese ab. Über die Initiative entscheidet das Stimmvolk am 5. Juni.