Kantone sollen bereits ab dem 1. Juli die Zulassung für Spezialärzte wieder begrenzen können. Mit einer Neuauflage des Zulassungsstopps sollen die Flut neuer Praxisbewilligungen in einzelnen Regionen gebremst und die Kosten eingedämmt werden. Betroffen sind vor allem die grenznahen Kantone Genf und Tessin sowie Zürich.
Der Nationalrat besteht aber auf eine Ausnahme für Nachwuchsärzte. Ärzte, die sich während einiger Jahre in der Schweiz weitergebildet haben, sollen vom Zulassungsstopp für Spezialärzte allerdings ausgenommen werden.
Für Maja Ingold (EVP/ZH) geht es darum, dem Nachwuchs mit Schweizer Spitalerfahrung «nicht die Türen in die Praxis zu verschliessen».
Nur 3 statt 5 Jahre
Wegen eines möglichen Konflikts mit der Personenfreizügigkeit kam der Nationalrat Bundesrat und Ständerat etwas entgegen. Er schlug neu eine Weiterbildung von mindestens drei statt fünf Jahren vor. Drei Jahre gelten auch für Anwälte.
Man müsse das Schweizerische Rechtssystem kennen, bevor man eine eigene Anwaltskanzlei eröffne. Dies machte Jacqueline Fehr (SP/ZH) geltend. «Analog muss es im Gesundheitswesen sein», so Fehr. «Ein Psychiater muss das Schweizerische System kennen, bevor er gute Arbeit leisten kann.»
«Im Zweifel etwas wagen»
Drei Jahre Erfahrung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Laut dem rotgrünen Lager ist dies insbesondere auch im Intersse der Patienten: Ebenso wichtig wie medizinisches Fachwissen, sei es, das Gespür für die Gesellschaft zu haben, sagte etwa Fehr.
Trotzdem stellte sich Gesundheitsminister Alain Berset dagegen. «Dieser Antrag ist nicht vereinbar mit der Personenfreizügigkeit und anderen internationalen Vereinbarungen», sagte er. Die meisten Redner wogen sich allerdings in der schwammigen Sicherheit: Es gebe verschiedene Rechtsgutachten. Die auf drei Jahre beschränkte dringliche Massnahme hätte kaum Konsequenzen von Seiten der EU. «Im Zweifel etwas wagen», sagte Thomas Weibel (GLP/ZH). «Bis die EU interveniert hat, ist das zeitlich befristete Gesetz bereits wieder ausser Kraft.»
Der Bundesrat wollte an seiner Version festhalten und pochte deshalb auf eine Abstimmung. Sie fiel mit 102 zu 77 bei einer Enthaltung deutlich aus.
Patienten sollen mitreden
Eine zweite Differenz hat der Nationalrat neu geschaffen – ebenfalls deutlich mit 104 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung. Künftig sollen für die Abklärung der Notwendigkeit eines Ärztestopps auch die Patienten angehört werden. Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) warnte vor einer «unnötigen Verkomplizierung» der Abläufe. Jacqueline Fehr (SP/ZH) hielt entgegen, im Kern gehe es im Gesundheitswesen immer um die Patientinnen und Patienten.
Wieder gekippt hat die grosse Kammer einen Passus des Ständerats. Dieser sah vor, dass der Bundesrat die Kriterien für einen Stopp im Einvernehmen mit den Kantonen festlegt. Der Nationalrat will, dass die Kantone lediglich angehört werden. Mit zwei Differenzen geht die Vorlage nun zurück in den Ständerat.