Wenn sich die Stimmbevölkerung zwingend zu allen zentralen völkerrechtlichen Verträgen äussern muss, werde die Demokratie und auch die Sache selbst gestärkt. Davon ist Andrea Caroni, FDP-Ständerat aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, überzeugt.
Das zeige das Beispiel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): «Wenn diese Regel schon Gültigkeit gehabt hätte, als die Schweiz der EMRK beitrat, dann müssten wir heute einige Diskussionen weniger über deren Legitimität führen», ist Caroni überzeugt.
Ungeschriebenes Gesetz
Heute ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass der Bundesrat solche völkerrechtlichen Verträge mit grosser Tragweite der Stimmbevölkerung vorlegen kann. Gesetzlich verankert ist diese Praxis aber nicht.
Zu Recht nicht, findet der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner. Er findet, das obligatorische Referendum würde die direkte Demokratie unnötig strapazieren. Man solle etwa an die Kinderrechts- oder Behindertenkonvention denken. Übereinkommen, die völlig unbestritten gewesen seien. «Wollen Sie wirklich die Zahl der obligatorischen Volksabstimmungen auf Bundesebene noch erhöhen, ohne dass ein wirkliches Bedürfnis namhaft gemacht werden kann?», fragte Rechsteiner bei der Debatte in den Ständeratssaal.
Ja, sagten 36 der 46 Ständerätinnen und Ständeräte. Und auch SP-Justizministerin Simonetta Sommaruga unterstützte den Vorstoss von Andrea Caroni. Der Bundesrat muss jetzt eine Gesetzesvorlage mit den Details ausarbeiten. Diese kommt dann wieder ins Parlament.
Apropos: Die Idee ist nicht ganz neu. Der Bundesrat hat sie vor fünf Jahren schon einmal präsentiert, als Gegenvorschlag zur Auns-Initiative: Staatsverträge vors Volk. Doch damals hatte sie in den Räten keine Chance.