Sollen Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter begünstigen? Der Ständerat will diese Formulierung weiterhin im neuen Weiterbildungsgesetz belassen. Die Bestimmung ist zwar nur programmatischer Natur und begründet keine Pflichten. Der Nationalrat hatte den Passus in der Frühjahrssession jedoch gestrichen. Er sah darin eine durch den Staat verordnete Massnahme.
Weiterhin unklar ist auch, wie die Konkurrenz zwischen staatlichen und privaten Angeboten geregelt werden soll. Der Nationalrat will, dass subventionierte Angebote zumindest zu Marktpreisen angeboten werden. Der Ständerat seinerseits hat sich auf eine Kompromisslösung geeinigt: Öffentliche Angebote müssen zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden. Nun geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.