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Ein Bürokomplex in der Aussenaufnahme
Legende: Der Gang zur Ombudsstelle war für den Informanten der richtige Weg. Doch es bräuchte eine gesetzliche Grundlage. Keystone

Session Auf einmal Whistleblower: «Ich habe es nie bereut»

Ein mittlerer Kader in einem öffentlichen Unternehmen stösst auf frisierte Honorare und Spesen. Er hadert: Soll er seinen Arbeitgeber an den Pranger stellen, oder schweigen? Er entscheidet sich zu handeln und geht zur kantonalen Ombudsstelle. Der richtige Entscheid, sagt er rückblickend.

SRF News: Wie sind Sie überhaupt auf die Missstände in Ihrer Firma gestossen?

Anonymisierter Informant

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Um den Informanten zu schützen, werden seine Aussagen anonymisiert wiedergegeben. Im Radio-Beitrag wurden sie nachgesprochen. Der Mann lebt in einem Kanton, in dem sich Staatsangestellte, die Missstände anprangern wollen, an eine Ombudsstelle wenden können.

Anonym: Auf den einen Missstand bin ich aufmerksam geworden, weil ich eine Abrechnung sah für ein Projekt, für das ich verantwortlich war. Da war ein externer Berater einen Tag lang tätig, und da waren nicht nur ein exorbitantes Honorar darauf, sondern auch sehr hohe Spesen. Und ich wusste, da können gar keine Spesen angefallen sein. Dann bin ich etwas tiefer gegangen und habe gesehen, dass dieser Berater im Jahr etwa 150 bis 200 Tage zu einem sehr hohen Honorar beschäftigt ist und pauschal, ohne sie zu belegen, auch noch Spesen abrechnet.

Es geht also konkret um Betrug?

Ich würde sagen, mutmassliches nichtkorrektes Abrechnen und mutmassliche nichtkorrekte Vergabe.

Als Sie das aufgedeckt haben: Mit wem haben Sie darüber gesprochen und wie war die Reaktion?

Ich habe mit meinem Vorgesetzten darüber gesprochen. Der hat das auch nicht in Ordnung gefunden, konnte mir aber nicht weiterhelfen. Denn der betreffende externe Berater war nicht von ihm, sondern von jemand anderem angeheuert worden, er war deshalb gar nicht verantwortlich für ihn. Da kam ich nicht weiter. Ich bin dann zu einem etwas späteren Zeitpunkt damit zur kantonalen Ombudsstelle gegangen. Mein Vorgesetzter, der jetzt im Ruhestand ist, hat davon gewusst.

Es muss eine heikle Situation gewesen sein. Auf der einen Seite das Wohl des Unternehmens. Auf der anderen Seite sicher auch eine gewisse Angst, sich zu exponieren. Wie sind Sie mit diesem Gewissenskonflikt umgegangen?

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Ich hab mir relativ lange überlegt, was ich machen soll. Für mich war von Anfang an klar: es gibt für mich nur den offiziellen Weg, den vom Gesetz vorgeschriebenen Weg. Als die Ombudsstelle in meinem Kanton eröffnet wurde, habe ich mich an sie gewandt.

Und wie wurden Sie dort aufgenommen?

Dort wurde ich sehr wohlwollend aufgenommen, sehr gut beraten, man hat mir zugehört. Dann hat man die Sache zusammen mit mir analysiert, ist zum Schluss gekommen, dass meine Verdachtsmomente, es könnte etwas nicht in Ordnung sein, gerechtfertigt sind und ich somit unter dem Schutz des kantonalen Whistleblower-Gesetzes stehe. Und die Ombudsstelle hat dann diese Meldung anonym an die zuständige Untersuchungsbehörde weiter gegeben.

Was ist daraus geworden?

Daraus geworden ist ein Bericht. Es waren mehrere Leute auf der Ombudsstelle mit verschiedenen Sachen, teilweise auch wieder mit den gleichen Sachen. Ich war auch mit mehreren Punkten dort; das, was ich Ihnen genannt habe, ist nur ein Beispiel. Und daraus geworden ist ein Bericht dieser Untersuchungsbehörde. Und es mussten schlussendlich – nicht nur wegen dieser Verfehlungen – einige Leute aus dem Management ihren Hut nehmen.

Es braucht eine Anlaufstelle, die einen unterstützt und die Sachen anonym weitergibt. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Haben Sie eigentlich nie mit dem Gedanken gespielt, direkt an die Öffentlichkeit, an die Medien zu gehen?

Nein, weil es wahrscheinlich nicht viel bringt, weil ich mich ja auch nicht darauf verlassen kann, dass die Medien korrekt berichten. Zweitens ist dies nicht der vom Gesetz vorgeschriebene Weg. Ich wollte mich strikt an das Gesetz halten, für das ich ja auch mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrags meine Zustimmung gegeben habe.

Mit ihrer Zivilcourage sind Sie ein hohes Risiko eingegangen. Niemand in Ihrer Firma kennt die Geschichte, die Sie uns erzählt haben. Haben Sie schon einmal bereut, aktiv geworden zu sein?

Der Fall Birkenfeld

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Er packte über illegale Geschäftspraktiken der UBS in den USA aus und versetzte damit dem Schweizer Bankgeheimnis den vielleicht entscheidenden Todesstoss. Dafür kassierte er 104 Millionen US-Dollar und eine Gefängnisstrafe. Mit SRF sprach Bradley Birkenfeld exklusiv über seine Beweggründe.

Nein, es ist ja auch gut herausgekommen, indem eben gehandelt wurde von den obersten Stellen. Von dem her hab ich das nie bereut. Und es hat funktioniert, die Vertraulichkeit war gewährleistet.

Manche Whistleblower – ich denke da zum Beispiel an den Fall des UBS-Mitarbeiters Bradley Birkenfeld aus den USA – haben recht viel Geld und Ehre bekommen, nachdem sie wichtige Informationen an die Steuerbehörden geliefert haben. Andere Whistleblower haben in der Schweiz ihre Stelle verloren. Was müsste denn aufgrund ihrer eigenen Erfahrung gemacht werden, damit diese Whistleblower besser geschützt werden?

Aus meiner Erfahrung braucht es eine Anlaufstelle, die einen unterstützt und die Sachen anonym weitergibt. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage, dass man keine Nachteile erfährt im Beruf, wenn man berechtigte, also nicht böswillige, Meldungen macht. Und eben, die Sicherheit, dass so etwas vertraulich bleibt, dass der Name dann nicht in der Zeitung steht nachher. So kann man seine Pflicht als Staatsbürger, als Steuerzahler und Mitarbeiter wahrnehmen.

Für Sie ist die Geschichte abgeschlossen? Sie haben keine schlaflosen Nächte mehr, Angst davor, das Ganze könnte auffliegen und Sie könnten im Geschäft unter Druck kommen?

Nein, das habe ich nicht. Das hatte ich von Anfang an nicht, weil ich sehr gut aufgehoben war bei der Ombudsstelle.

Das Gespräch führte Ursula Hürzeler.

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