Der Nationalrat hat die letzten Differenzen in der Vorlage zum neuen Gesetz mit Rechten und Pflichten für Auslandschweizer ausgeräumt. Fazit: Auch die grosse Kammer ist nun für eine Registrierungspflicht.
Zunächst hatte der Nationalrat – wie vom Bundesrat angeregt – die obligatorische Registrierung abschaffen wollen. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) setzte sich jedoch für das Obligatorium ein. Ebenso machte sich der Ständerat dafür stark.
Wer vom Ausland aus in der Schweiz abstimmen will muss sich also auch künftig ins Stimmregister eintragen lassen. Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat scheiterte zudem in ihrem Bestreben, die Rolle und Aufgabe der ASO ausführlicher umschreiben zu lassen.
Das neue Gesetz mit Rechten und Pflichten für Auslandschweizer regelt die Sozialversicherungen oder den konsularischen Schutz. Letzteren können neu auch juristische Personen in Anspruch nehmen.