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Session Bund präzisiert Regeln für humanitäre Visa

Nicht alle Auslandsvertretungen der Schweiz haben humanitäre Visa bisher nach den gleichen Kriterien vergeben. Dies zeigte ein externer Bericht. Das Bundesamt für Migration setzt nun eine einheitliche Praxis durch, damit Hilfesuchende nicht vor unnötigen Hürden stehen.

Flüchtlinge können auf Schweizer Botschaften im Ausland humanitäre Visa beantragen. Sie müssen hierbei nachweisen, dass sie an Leib und Leben gefährdet sind. Ein externer Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BFM) hat die Vergabepraxis humanitärer Visa in neun ausgewählten Auslandsvertretungen analysiert: Auf der Schweizer Botschaft in Colombo in Sri Lanka etwa wurden 58 Gesuche für ein humanitäres Visum gestellt, in Ankara waren es 25, in Kairo 23.

Bei insgesamt 162 Gesuchen innerhalb des ersten Jahres wurden sechs humanitäre Visa ausgestellt. Das sind sehr wenige angesichts der Tatsache, dass die analysierten Botschaften in Ländern an Migrationsrouten liegen.

Bericht stellt keine Verschärfung fest

Sechs erteilte Visa seien wenig, sagt auch BFM-Sprecherin Lea Wertheimer. Doch hält sie fest, dass Personen, die unmittelbar ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet seien, nach wie vor den Schutz der Schweiz erhielten. Die Praxis auf den Schweizer Botschaften habe sich in den letzten anderthalb Jahren nicht verschärft. Zu diesem Schluss kommt auch der externe Bericht.

Statistiken über die genehmigten Gesuche auf allen Schweizer Vertretungen gibt es nicht. Die Analyse hat jedoch gezeigt, dass die Praxis vereinheitlicht werden muss. Denn offenbar haben Botschaftsvertreter Menschen zum Teil abgeraten, ein Gesuch überhaupt erst zu stellen.

So oder so einen Antrag stellen

Wertheimer sagt dazu: «Es geht darum, dass man die Personen darauf hinweist, dass sie ein Gesuch stellen können, auch wenn in einem ersten Beurteilungsgespräch die Chancen auf ein humanitäres Visum als gering eingeschätzt werden.»

Offenbar gab es auch Vertretungen, die für einen Visumsantrag Gebühren verlangt haben. Dies ist eine Hürde für Menschen auf der Flucht. Das BFM hat in Absprache mit dem Aussendepartement die entsprechende Weisung angepasst. Darin steht neu, dass auf eine Gebühr verzichtet wird, wie Wertheimer sagt. Die Weisung ist am Wochenende in Kraft getreten.

lin;brut

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