Mit den Änderungen reagiert der Bundesrat auf Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI), die Mängel festgestellt hatte. Sie verlangte von der Schweiz insbesondere Transparenz bei Inhaberaktien. Der Bundesrat sieht hier eine Lösung vor, die Gesellschaften mit Inhaberaktien die Wahl zwischen verschiedenen Arten der Meldung lässt.
Steuerdelikte präzisiert
Bestimmte Steuerdelikte sollen künftig als Vortaten zu Geldwäscherei gelten. Hier hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung eine Änderung vorgenommen: Steuerbetrug soll als Vortat zur Geldwäscherei gelten, wenn die hinterzogenen Steuern 200'000 Schweizer Franken pro Steuerperiode übersteigen. Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Grenze von 600'000 Schweizer Franken vorgeschlagen. In der Vernehmlassung wurde aber kritisiert, damit greife er der geplanten, umstrittenen Revision des Steuerstrafrechts vor.
Über 100'000 Franken Bargeld
Der neue Vorschlag beruht nun auf dem aktuellen Steuerstrafrecht, wie der Bundesrat schreibt. Mit der Festlegung eines Schwellenwerts von über 200'000 Schweizer Franken soll zum einen die neue Vortat auf schwere Fälle begrenzt und zum anderen verhindert werden, dass die Meldestelle für Geldwäscherei plötzlich mit Verdachtsmeldungen zu Bagatellfällen überschwemmt werde.
Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass ein Finanzintermediär beizuziehen ist, wenn bei einem Grundstückkauf mehr als 100'000 Franken in bar bezahlt werden. Diese Lösung vermeide die Unterstellung der Immobilien-Berufsgattungen unter das Geldwäschereigesetz, hält der Bundesrat fest.