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Eine Mann und eine Frau stehen an der Wand.
Legende: Wenn die Liebe im Desaster endet: Das Unglück wird durchs System teilweise verstärkt. Colourbox

Session «Das Familienrecht schafft Fronten zwischen Mann und Frau»

Der Nationalrat sprach sich für eine sogenannte Manko-Teilung aus. Wenn also nach einer Scheidung das Geld fehlt, müssen beide Eltern aufs Sozialamt und nicht nur ein Elternteil. Das ist aber nicht die einzige Baustelle im Familienrecht. Experten halten es für nicht mehr zeitgemäss.

SRF News Online: Das derzeitige Familienrecht ist ständig unter politischem Beschuss. Warum?

Monika Pfaffinger: Als man die Rechtsgrundlagen für das Familienrecht schuf, ging man von einem einzigen Familienmodell aus. Das heisst: ein heterosexuelles Paar, verheiratet, mit gemeinsamen leiblichen Kindern, die Frau ist zuhause, der Mann verdient das Geld. Dieses Modell hat man per Gesetz geschützt und es ist im Familienrecht noch immer das vorherrschende Modell. Wünsche, Bedürfnisse und Realitäten sind aber breiter angelegt.

Zur Person

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Monika Pfaffinger arbeitet als Rechtsprofessorin an der Universität Luzern. Sie forscht und lehrt in sämtlichen Bereichen des ZGB. Seit 2012 ist sie Vizepräsidentin der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF). Monika Pfaffinger ist Mutter einer zweienhalbjährigen Tochter.

Das Familienrecht hinkt den Entwürfen hinterher.

Es wird punktuell immer wieder angepasst. Der Gesetzgeber öffnet da ein bisschen, schraubt dort ein wenig. Im Moment steht beispielsweise eine Adoptionsrechtsrevision auf dem Plan, bei der die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare zugelassen werden soll.

Oder das Parlament stärkt etwa durch die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge die Vaterrolle. Man müsste aber das Gesamtsystem neu aufsetzen, weil es viele Widersprüche und Spannungen gibt. Ich spreche hier nicht nur vom Familienrecht.

Zahlreiche Mechanismen schützen bis heute das herkömmliche Familienmodell. Das sieht man beispielsweise daran, dass in der Schweiz die Lohnungleichleicht zwischen Mann und Frau relativ hoch, gleichermassen wie es auch die Steuern auf dem Doppelerwerb sind. Es gibt noch viele andere Beispiele.

Warum geht eine Anpassung der Gesetze so langsam vor sich?

Ich glaube, in der Schweiz ist dieses herkömmliche Modell in der Mentalität der Menschen sehr stark verwurzelt. Der Schweiz ging es auch immer gut, wir konnten es uns im Gegensatz zu vielen andern Ländern leisten, dass die Frauen zu Hause blieben. Es hat auch etwas mit dem politischen System zu tun.

Welche Überlegung machen sich Paare bei der Organisation ihrer Familie?

Die meisten entscheiden sich bis heute für eine Ehe, weil sie dadurch entsprechend abgesichert sind und sie wählen die klassische Rollenteilung. Frauen reduzieren ihr Pensum oder geben die Arbeit ganz auf, weil etwa die Krippenplätze fehlen. Viele Paare leisten auch einen energetischen Mehraufwand, um sich zu organisieren. Sie geben etwa ihr ganzes Geld für die Fremdbetreuung aus. Oder sie arbeiten, nachdem das Kind im Bett ist, bis Mitternacht.

Wir wissen auch, dass die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen hoch ist. Das ist nicht immer ein ganz freier Entscheid. Oder viele Paare wünschen sich auch mehr Kinder. Und Väter übernehmen bis heute deutlich weniger Haus- und Betreuungsarbeit.

Der Geschlechterkampf ist ein Ausdruck dieser Spannungen, die da entstehen?

Ja, da werden zwischen Mann und Frau Fronten aufgebaut. Und das nacheheliche Unterhaltsrecht, das ist dann die Arena des Geschlechterkampfes. Da geht vergessen, dass wir vorher bei der Familiengründung Mechanismen hatten, die ein Modell herbeigeführt haben, das die Paare nicht in ihrem Sinn gelebt haben. Das kann man dann nicht einfach mit dem Scheidungsrecht wieder flicken. Man kann von den Frauen schon eine stärkere Eigenversorgung verlangen, aber die Frauen müssen die Gelegenheit haben, schon bei der Familiengründung im Arbeitsprozess zu bleiben. Man kann auch den Vätern nach der Trennung mehr Betreuungszeit zugestehen. Was aber, wenn sie schon immer 150 Prozent im Erwerbsleben waren?

Was müsste man ändern?

Erstens ist das Kindeswohl ist bei der Gesetzgebung entscheidend. Zweitens ist die Wahlfreiheit bedeutsam, wie sich die Familien organisieren wollen. Und drittens sind die Erwägungen von Gleichstellung und die Anerkennung der Gleichwertigkeit zentral. Konkrete Aufgaben sind: Familienarbeit muss angemessen anerkannt werden, egal ob sie in der Ehe oder ausserhalb der Ehe stattfindet, und egal ob sie von einem Mann oder einer Frau geleistet wird. Wir sollten die Bewegung der Väter unterstützen, die mehr Kinderbetreuung leisten wollen. Aber das geht alles nicht übers Familienrecht allein, sondern die Anpassungen müssen im gesamten System erfolgen.

Interview: Christa Gall

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