Der Nationalrat hat das Kernstück des revidierten Steueramtshilfegesetzes genehmigt: So darf die Eidgenössische Steuerverwaltung neu Daten ans Ausland liefern, ohne die Beschwerdeberechtigten vorgängig zu informieren. Dies ist aber nur erlaubt, wenn der Zweck der Amtshilfe oder der Erfolg der Untersuchung durch die vorgängige Information vereitelt würde. Die SVP-Fraktion warnte vergeblich vor Fishing-Expeditions, unterlag aber mit einem Streichungsantrag deutlich.
Amtshilfe aufgrund von gestohlenen Daten wird es definitiv nicht geben. Eine Abkehr von dieser Haltung, wie dies eine linke Minderheit forderte, lehnte der Rat mit 125 zu 50 Stimmen klar ab. Auf die Lockerung hatte der Bundesrat verzichtet, aber auf hunderte blockierter Gesuche hingewiesen, die zu einem Politikum werden könnten. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 130 zu 55 Stimmen.