Die Nationalräte monierten zum einen die Situation mit Deutschland, weil Berlin mit der Ratifizierung des Vertrages nicht vorwärts macht. Vor allem die Bürgerlichen waren der Meinung, dass man nicht voreilig Gehorsam leisten und Musterknabe spielen müsse, wie sich Alfred Heer (SVP/ZH) äusserte. Er verlangte eine neue Lösung, mit welcher die Nordausrichtung des Flughafens abgesichert würde.
Zum anderen wurde die Lärmbelastung kritisiert. Die Grünen befürchten eine grossflächige Streuung des Lärms. Zudem bestehe das Risiko einer deutlichen Kapazitätserweiterung am Flughafen Zürich.
Leuthard: «Keine Regionalpolitik»
UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard entgegnete diesen Befürchtungen, dass keine Kapazitätserweiterung vorgesehen sei. Die Kapazität sei am Flughafen Zürich schon allein durch das Pistenkonzept begrenzt.
Zur Lärmbelastung meinte Leuthard weiter, dass man hier auch die Flugzeugentwicklung vergesse. Die heutigen Flugzeuge seien bedeutend geräuscharmer als vor zwanzig Jahren. Und: «Wir machen hier keine Regionalpolitik. Es ist ein Landesflughafen und alle werden ihre Nachteile tragen müssen», erklärte die Bundesrätin zu einem Antrag, der die Lärmbelastung besonders betonen wollte.
Im Rat war klar, dass der Vertrag nicht ein «Wunschvertrag» sei, wie Max Binder (SVP/ZH) sagte. Auch die Grünliberalen betonten, dass der Vertrag schlecht sei und sie dem Abkommen nur zähneknirschend zustimmen würden. Schon zuvor stimmte der Ständerat nur mit Murren dem Vertrag zu.
Debatte über den Fluglärmvertrag
Abkommen ratifiziert
Das Abkommen bringe Rechts- und Planungssicherheit für den Flughafen Zürich, erklärte Binder. Er warnte davor, dass bei einer Ablehnung eine einseitige Verordnung aus Deutschland drohe, was sicher nicht zu einem besseren Ergebnis für die Schweiz führen würde.
Bundesrätin Leuthard betonte auch, dass mit dem Staatsvertrag ein seit 20 Jahren strittiger Punkt beigelegt werden könne. Mit dem Abkommen garantiert die Schweiz Deutschland längere anflugfreie Zeiten. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet.
Trotz offener Fragen und grosser Skepsis aus den betroffenen Kantonen stimmte die Grosse Kammer letztlich deutlich mit 110 zu 66 Stimmen zu. Da der Nationalrat den Staatsvertrag als Zweitrat behandelt hat, kann – ein Ja in den Schlussabstimmungen vorausgesetzt – das Abkommen als ratifiziert gelten.