Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat entschieden: Wer online einen Vertrag abschliesst, soll nicht das Recht haben, davon zurückzutreten. Das empört Konsumentenschützer:
«Heute ist ein schwarzer Tag für den Konsumentenschutz», sagt Prisca Birrer-Heimo, die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, zum abschliessenden Entscheid des Parlaments.
Einzelne Webshops sind konsumenten-freundlich
Sie empfiehlt den Konsumenten, welche dennoch sicher im Internet einkaufen wollen: «Wer online Güter bestellt, soll in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB schauen, ob beim Vertragsabschluss ein Widerrufs-Recht gewährt wird.»
Es sei immer wieder der Fall, dass das Bild eines Produkts im Web zu ungenau ist und nicht den wahren Zustand des Gegenstandes widerspiegelt. Dann sollten Käuferinnen und Käufer einen Gegenstand innert einer gewissen Frist zurückgeben können, fordert Birrer-Heimo. Einige Webshops räumen Konsumenten dieses Recht freiwillig ein.
Doch viele Käufer hätten keine Zeit und Lust, die oft seitenlangen AGB durchzulesen, betont Birrer-Heimo. Für diese sei ein Qualitäts-Label für das Rückgabe-Recht eines Kaufs allenfalls eine Lösung. Der SKS habe sich jedoch noch nicht eingehend damit befasst, sagt Prisca Birrer-Heimo.