Der am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches hat Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt. Schon früh haben Politik und Strafverfolgungsbehörden das neue Sanktionensystem kritisiert. Der Bundesrat will dem Folge leisten.
Die Revision sieht nun vor, dass die Gerichte künftig wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen können. Gleichzeitig wird die bedingte und teilbedingte Geldstrafe abgeschafft.
Um die Freiheitsstrafe stärker zu gewichten, wird zudem die Geldstrafe auf 180 – statt wie bisher auf 360 – Tagessätze begrenzt. Schliesslich bleibt neben dem geltenden Maximalbetrag von 3000 Franken auch ein Mindesttagessatz in Höhe von 30 Franken gesetzlich festgelegt.
Bessere Prävention
Für die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen sprechen laut Bundesrat verschiedene Gründe. Insbesondere ist er überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Straftäter besser vor weiterer Delinquenz abhalten als Geldstrafen. Zudem könnten kurze Freiheitsstrafen, die mit ambulanten Massnahmen (z.B. Suchtbehandlung) kombiniert werden, bei Wiederholungstätern einen gewissen Druck erzeugen, die Massnahme erfolgreich abzuschliessen. Sie könnten eine negative Entwicklung unterbrechen und eine Neuorientierung fördern.
Ferner könnten Geldstrafen bei Fällen von häuslicher Gewalt das knappe Familienbudget zusätzlich belasten und dazu führen, dass letztlich das Opfer einen Teil der Strafe zu tragen habe. Demgegenüber belaste die Freiheitsstrafe ausschliesslich die verurteilte Person.
Landesverweis ist eingeführt
Der Nationalrat will ebenfalls den Landesverweis wieder einführen – das noch vor der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. In der Abstimmung lehnte der Nationalrat zwei Minderheitsanträge ab. Die Minderheit von Pirmin Schwander (SVP) hatte gefordert, dass strafbar gewordene Ausländer unabhängig von der Schwere ihrer Tat des Landes verwiesen werden. Den Landesverweis ganz streichen und geltendes Recht behalten – das wollte die Minderheit um Daniel Jositsch (SP).
Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass es beim Landesverweis vor allem um die Zuständigkeit gehe. Dass künftig nicht mehr die Ausländerbehörden dafür verantwortlich seien, sondern die Strafgerichte. Der Nationalrat folgte Sommarugas Argumenten und stimmte gegen die zwei Minderheitsanträge und für den bundesrätlichen Vorschlag.
Elektronisches Monitoring im Gesetz
Die Gesetzesrevision wird gemäss Bundesrat dazu führen, dass die Geldstrafe zurückgedrängt wird und vermehrt kurze Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. Dies würde vermehrt Kosten für die Kantone verursachen. Deshalb wird die elektronische Überwachung des Vollzugs ausserhalb der Strafanstalt als Vollzugsform gesetzlich verankert – für Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten.
Nach der Bereinigung des revidierten Strafgesetzes musste die grosse Kammer noch über einen Minderheitsantrag des Nationalrats Luzi Stamm (SVP) abstimmen: In diesem verlangte er, statt der Geldstrafe wieder Bussen einzuführen. Dies war bis zur Strafgesetzbuch-Revision im Jahr 2007 die Regel. Der Nationalrat verwarf diesen Vorschlag mit 130 zu 52 Stimmen.
In der Gesamtabstimmung waren 77 Nationalräte für die Revision, 54 waren dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Die Vorlage kommt nun in den Ständerat.