Er wolle nicht für die Fischer sprechen, sagte Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO), sondern für die stummen Fische: «Im Interesse der Fische soll nicht jeder Flusslauf verbaut werden». Damit warb er für die Anhebung der Untergrenze der förderungswürdigen Wasserkraftwerke.
Auch Ständerat Werner Luginbühl (BDP) setzte sich für die höhere Untergrenze ein. «Wir setzen bei Kleinstkraftwerken viel Geld ein für wenig Leistung und richten damit viel Flurschaden an» sagte der Berner Ständerat. Würde die Grenze bei 1 Megawatt gesetzt, würden die 100 kleinsten Anlagen nicht mehr unterstützt. Diese beanspruchten nur viele Fördergelder und weckten grosse Widerstände, nicht nur bei Umweltorganisationen, sondern vielfach auch in bürgerlichen Kreisen.
Das den Fischen zugeschriebene Anliegen wurde jedoch von einer Mehrheit abgelehnt. Es sollen auch kleinste Wasserkraftwerke weiter gefördert werden. Der Ständerat kehrte damit in diesem Punkt zur Bundesratsversion zurück. Im heute geltenden Gesetz gibt es noch keine Untergrenze für die Förderung.
Unter Umständen auch in Naturschutzgebieten
Nicht zur Sprache kamen die mutmasslichen Interessen der Fische (und anderer Tiere) im Rat bei einem anderen Punkt. Der Ständerat hat nämlich analog zum National- und Bundesrat entschieden, dass Windturbinen, Wasserkraftwerke oder Pumpspeicherkraftwerke künftig unter Umständen auch in Naturschutzgebieten gebaut werden dürfen.
Konkret soll die Nutzung von erneuerbaren Energien zum nationalen Interesse erklärt werden. Damit wäre eine Güterabwägung möglich, wenn es um den Bau von Anlagen in Landschaften von nationaler Bedeutung geht.
Anders als die beiden anderen Räte hielt der Ständerat aber fest, dass eine Güterabwägung nur dann möglich sein soll, wenn das Schutzgebiet «im Kern seines Schutzwertes verletzt wird».
Was allerdings unter dem «Kern eines Schutzgebietes» zu verstehen sei, müsse wohl im Einzelfall geklärt werden, sagte Energieministerin und Umweltministerin Leuthard, da es sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Im Sinne einer Konzession an die Umweltverbände zeigte sie sich aber einverstanden mit der Ergänzung.
Ein Herz für darbende Grosswasserkraftwerke
Das Geschäft mit Strom aus Wasserkraft steckt in einer Krise. Grundsätzlich war dies im Ständerat unbestritten. Die schwierige Lage ist auf das Überangebot auf den europäischen Strommärkten zurückzuführen. In Deutschland werden erneuerbare Energien stark gefördert, und zudem sind die Preise für Öl, Gas und Kohle gesunken.
Grosswasserkraftwerke sollen deshalb, wenn sie in finanzieller Notlage sind, Hilfe des Bundes erhalten, wie der Ständerat heute beschlossen hat. Für diese Unterstützung will der Rat 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag für erneuerbare Energien reservieren. Der betroffene Kanton muss ebenfalls einen Beitrag leisten und in so einem Fall die Wasserzinsen senken. Dass sich der Ständerat grosszügig zeigte, liegt wohl nicht zuletzt daran, dass viele der Kantonsvertreter mit der Branche verknüpft sind, zum Beispiel als Verwaltungsräte eines Stromproduzenten.
Energieministerin Doris Leuthard sprach sich nicht grundsätzlich gegen Finanziurungshilfen für Grosswasserkraftwerke aus, aber sie merkte an, dass die Wasserkraftwerke über Jahrzehnte viel Geld verdient hätten, in der Regel mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr. Das allerdings stimmte die Ständeräte nicht um, und sie schufen in diesem Punkt eine Differenz zum Nationalrat.