Die bürgerliche Mehrheit beider Kammern war für diese Lösung zu vielen Konzessionen bereit. Ziel war die rasche Herstellung von Rechtssicherheit für die Berg- und Tourismuskantone.
Letzte Woche hatten SVP und FDP mit Mitinitiantin Vera Weber eine Vereinbarung ausgehandelt. Kern der Vereinbarung ist die Streichung der sogenannten Plattformwohnungen aus dem Gesetz, also Ferienwohnungen, die auf einer kommerziellen Plattform zur Vermietung ausgeschrieben werden. Im Gegenzug ergreifen die Initianten kein Referendum.
Streit um Plattformwohnungen endlich beigelegt
Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat mit 36 zu sechs Stimmen mit einer Enthaltung an. Nun gelten Plattformwohnungen nicht mehr als touristisch bewirtschaftet. Eine Ausnahme vom Bauverbot für Zweitwohnungen ist damit nicht mehr möglich. Eine Minderheit der kleinen Kammer wollte sich dem nicht anschliessen. Es gelte, den Schaden für die Berggebiete in Grenzen zu halten, sagte der Walliser René Imoberdorf (CVP).
Kompromiss «hinter dem Rücken der Berggebiete»
Die Art, wie der sogenannte «Kompromiss» zustande gekommen war, ging auch anderen Ratsmitglieder gegen den Strich. Stefan Engler (CVP/GR) fand harte Worte: «Ich finde es unwürdig, wenn so Gesetze gemacht werden.» Er hatte sich bei der ersten Beratung für zusätzliche Ausnahmen eingesetzt.
Der Kompromiss sei hinter dem Rücken der Berggebiete ausgehandelt worden, sagte auch Jean-René Fournier (CVP/VS). Das verhindere jede Entwicklung in Gemeinden, die auf sanften Tourismus setzen wollten. Auch Bundesrätin Doris Leuthard bestätigte dies: «Es sind strukturschwache Gebiete, die den Preis bezahlen.»
Ziel: Baldiges Inkrafttreten
Doch schliesslich stimmten auch die Gegner des Kompromisses dem Gesetz zu. Ihnen war wichtig, dass das Zweitwohnungsgesetz bald in Kraft tritt und nicht weiterhin Rechtsunsicherheit für die Berg- und Tourismusregionen besteht.
Der Kompromiss umfasst weiter die beschränkte Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels. Nur die Hälfte ihrer Hauptnutzflächen dürfen zu Zweitwohnungen umgebaut werden. Es gehe darum, die Entleerung der Dorfkerne zu verhindern, sagte Ivo Bischofberger (CVP/AI), Präsident der Raumplanungskommission des Ständerates (UREK).
Ursprünglich hatte der Ständerat beschlossen, dass alle «erhaltenswerten» Gebäude zu Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen. Gemäss dem Kompromiss ist nun lediglich der Umbau von «geschützten oder ortsbildprägenden» Bauten möglich. Es gäbe jedoch auch zum Begriff «ortsbildprägend» keine Praxis – dieser müsse in der Verordnung präzisiert werden, so Bischofberger.
Zurück in den Nationalrat – wenige Differenzen
Umstritten war der Umfang, in welchem Umfang bestehende Wohnungen erweitert werden dürfen. Mit 25 zu 15 Stimmen blieb der Ständerat bei der Lösung, dass Gebäude um 30 Prozent erweitert werden dürfen – ohne eine Beschränkung auf 30 Quadratmeter. SP, Grüne und auch Bundesrätin Leuthard warnten vergeblich, dass die flächenmässig unbegrenzte Erweiterung im Widerspruch zur Verfassung stehe.
Einige wenige Differenzen bleiben: Nun geht die Vorlage wieder an den Nationalrat, in dessen Plenum kommt das Gesetz voraussichtlich am Donnerstag. Zwar steht die von der Nationalratskommission ehemals vorgeschlagene Dringlichkeit nicht mehr zur Diskussion. Doch die Vorlage soll noch in der laufenden Session bereinigt werden. Offenbar wollen alle Ratsmitglieder damit nun endlich vorwärts machen. So könnte das Gesetz bereits Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden.