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Brauner Holzhammer auf dem schwarzen Tisch eines Richters, Stuhl leer.
Legende: In fast Dreiviertel aller Urteile verhängen Richter bedingte Geldstrafen, typischerweise für Verkehrsdelikte. Keystone/Symbolbild

Session Halb bedingt, halb unbedingt: Ständerat wählt Mittelweg

Die meistverhängte Strafe in der Schweiz ist die bedingte Geldstrafe. Eingeführt wurde sie vor sieben Jahren. Ihr Ruf aber ist miserabel: Sie schrecke Täter kaum ab, lautet die Kritik. Der Bundesrat möchte sie deshalb wieder abschaffen. Der Ständerat entschied nun aber, sie nicht ganz zu streichen.

Eines ist klar: Viele Fans hat die bedingte Geldstrafe nicht. Auch nicht im Ständerat, wie Primin Bischof (CVP/SO), der teilweise auch als Strafverteidiger tätig ist, betont: «Ich muss Ihnen sagen, eine bedingte Geldstrafe versteht schlicht niemand.»

Er erzählt von einem jungen Mann, den er verteidigt habe. Dieser habe für eine schwere Körperverletzung eine bedingte Geldstrafe von 600 Franken erhalte. «Ich kann Ihnen nicht beschreiben, wie er mich angeschaut hat, aber ich habe gemerkt, dass er mich und unser Rechtssystem nicht mehr ernst nimmt.» Er habe jemanden niedergeschlagen, und bekam dafür eine Strafe, die er überhaupt nicht spüre.

Keine abschreckende Wirkung

Die bedingte Geldstrafe zurückdrängen und stattdessen kurze Freiheitsstrafen wieder ermöglichen, so lautete der Tenor in der kleinen Kammer. Denn bedingte Geldstrafen alleine würden Täter nicht abschrecken. Einzig die Ständeräte der SP widersprachen. Claude Janiak (SP/BL) sagte, es gebe überhaupt keine Belege dafür, dass das Strafrecht weniger abschrecke, seit es die bedingten Geldstrafen gebe.

«Tatsache ist und bleibt, dass die Rückfallquote nicht gestiegen ist seither. Die Kriminalität hat nicht zugenommen», so Janiak. Bedingte Geldstrafen wirkten sehr wohl, meinte Paul Rechsteiner (SP/SG). Diese Strafen seien abhängig von Einkommen und Vermögen eines Täters. Als Strafverteidiger sehe immer wieder, dass die Drohung allein mit einer hohen Zahlung durchaus abschrecke.

«Geldstrafen in der Grössenordnung von 15'000, 20'000, 30'000 Franken sind doch für Leute mit durchschnittlichen Einkommen Sanktionen, die erheblich spürbar sind, auch dann, wenn sie nur bedingt ausgesprochen werden», sagte Rechsteiner.

Comeback für Freiheitsstrafen

Die SP blieb damit aber in der Minderheit. Ein Mittelweg setzte sich durch: Richter dürfen ab einer gewissen Schwere der Urteile keine Geldstrafen mehr verhängen, sondern nur noch Freiheitsstrafen. Rein bedingte Geldstrafen dürfen sie gar nicht mehr aussprechen. Die Hälfte einer Geldstrafe soll automatisch immer unbedingt sein.

Ein guter Kompromiss, findet Stefan Engler von der Bündner CVP: «Jede Geldstrafe muss zur Hälfte unbedingt vollzogen werden, ist also zu bezahlen. Diese Regelung macht aus jeder Geldstrafe eine spürbare Sanktion und setzt für die Bevölkerung ein klares Zeichen.» In bestimmten Fällen sollen statt Geldstrafen auch ganz kurze Freiheitsstrafe wieder möglich werden. Etwa bei Kriminaltouristen, oder bei Tätern, die so viel Geld haben, dass eine Geldstrafe keine wirkliche Strafe wäre.

Die Vorlage geht mit zahlreichen Differenzen zurück an den Nationalrat.

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