Stillschweigend hat der Ständerat die Differenzen mit dem Nationalrat in Bezug auf die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative bereinigt. Von fünf Punkten, in denen sich die Räte nicht einig waren, waren vier formaler Art. Inhaltlich unterschied sich der Vorschlag des Ständerates von dem des Nationalrats nur in der Annahme der Motion Föhn, wie Stefan Engler, Präsident der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats sagte.
Die Motion Föhn, die vom Ständerat angenommen worden war, hätte Doppelspurigkeiten im Gesetz mit sich gebracht. Peter Föhn (SVP/SZ) hatte vorgeschlagen, die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen als speziellen Ausschaffungsgrund zu definieren. Diese Straftaten sind allerdings schon im Deliktkatalog enthalten. Damit hat sich die zusätzliche Aufnahme ins Gesetz erübrigt.
Entscheidungen schon letzte Woche gefallen
Dem Beschluss des Ständerats, einen systematisierten Deliktkatalog festzuschreiben, war schon letzte Woche vom Nationalrat übernommen worden. Auch einer Härtefallklausel und einer neuen, nicht obligatorischen Landesverweisung hatte der Nationalrat zugestimmt; entgegen seines ursprünglichen Beschlusses. Ursprünglich hatte die grosse Kammer beschlossen, den Text der Durchsetzungsinitiative als Vorlage für die Umsetzung zu nehmen.
Nach diesem Kurswechsel steht für die SVP ein Rückzug der Durchsetzungsinitiative nicht mehr zur Diskussion. Die Initiative wird aber erst nach Inkraftsetzung der nun bereinigten Gesetzesänderungen zur Abstimmung kommen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag.