Mikroverunreinigungen mit Substanzen wie Medikamenten oder Hormonen können schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen in Gewässern bedeuten. Auch das Trinkwasser kann dadurch beeinträchtigt werden.
Mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe bei den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) lassen sich solche organischen Spurenelemente grösstenteils eliminieren. Die Aufrüstung von rund 100 der 700 ARA in der Schweiz kostet 1,2 Milliarden Franken.
SVP sieht keinen Handlungsberdarf
Ein Viertel der Investitionskosten für diese Aufrüstung tragen die Betreiber der betroffenen Anlagen. Drei Viertel sollen über eine Abgabe von maximal 9 Franken pro Einwohner und Jahr finanziert werden. Der Bund würde so jährlich rund 45 Millionen Franken einnehmen. Die Spezialfinanzierung ist befristet bis spätestens 2040.
Für die Spezialfinanzierung musste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Revision des Gewässerschutzgesetzes sprach sich die SVP aus. Die Schweiz habe weltweit das beste Wasser, das besser sei als manches Mineralwasser, das auf den Tisch komme, sagte Nationalrat Felix Müri (SVP/LU). Zudem würden die Kosten nicht verursachergerecht verteilt, kritisierte er.
Gesetzesrevision laut SP «absolut zwingend»
Verschiedene Nationalräte sowie Bundesrätin Doris Leuthard bezeichneten die Finanzierung über eine jährliche Pro-Kopf-Abgabe nur als zweitbeste Lösung. «Im Idealfall würde man eine Abgabe an der Quelle der Verunreinigung erheben, etwa auf ein Medikament oder ein Kosmetikprodukt», so Leuthard. Dies sei aber nicht praktikabel, zeigten sich die Bundesrätin und eine Ratsmehrheit überzeugt.
Abgesehen von der SVP-Fraktion war sich der Nationalrat im Grundsatz einig, dass Handlungsbedarf besteht. «Die zunehmende Belastung durch Mikroverunreinigungen muss gestoppt werden, um die Gesundheit der Wasserlebewesen, aber auch die Qualität des Trinkwassers, langfristig zu sichern», sagte Beat Jans (SP/BS) im Namen der vorberatenden Umweltkommission. Die Gesetzesrevision sei «absolut zwingend».
Der Nationalrat hat die entsprechende Änderung des Gewässerschutzgesetzes mit 130 zu 49 bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Der Ständerat hatte in der Wintersession als Erstrat mit nur einer Gegenstimme der Spezialfinanzierung bereits zugestimmt. Nun ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.