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Session Kein Rückgaberecht im Onlinehandel – oder doch?

Es ist eine verworrene Geschichte: Der Ständerat lehnt ein Widerrufsrecht im Onlinehandel ab. Gegen das Gesetz hatte auch der Versandhandel-Verband gekämpft. Dessen Mitglieder bieten aber teilweise ein Rückgaberecht an. Und für EU-Bürger gilt es sowieso – auch in Schweizer Shops. SRF klärt auf.

Zwei Wochen lang darf ein Kunde von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn er ihn telefonisch abgeschlossen hat. Das sieht die Revision des Obligationenrechts vor, die der Ständerat heute angenommen hat.

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Darin nicht enthalten ist ein Widerrufsrecht für Online-Käufe – im Gegensatz zur EU, die nicht zwischen Käufen via Telefon oder Internet unterscheidet. Die Schweiz bleibt damit eine Insel in Europa.

Mehr als die Hälfte bietet Rückgaberecht

Gesträubt gegen eine gesetzliche Regelung hatte sich der Verband des Schweizerischen Versandhandels. Das mutet seltsam an. Denn in der Praxis gewähren die Verbandsmitglieder ihren Kunden bereits ein Rückgaberecht für bestellte Waren. Rund 60 Prozent des Onlinehandels, der direkt zu den Konsumenten führt, läuft über die Mitglieder des Verbands des Schweizerischen Versandhandels. Sie alle bieten freiwillig zehn Tage Rückgabefrist.

Das Rückgaberecht sei üblich in der Branche, darauf weist der Verband gerne hin. Trotzdem hat sich die Versandhandel-Organisation gegen ein Gesetz gewehrt. «Nur weil etwas üblich ist, muss man nicht ein Gesetz schaffen», sagt Patrick Kessler, der Präsident des Verbands des Schweizerischen Versandhandels.

Ombudsfrau: Keine Probleme mit Rückgaben

Denn nicht allen Onlinehändlern tut ein Rückgaberecht gleich weh. Während bei Kleiderhändlern wie Zalando das Zurücksenden zum Verkaufsprogramm gehört, ist es für Anbieter von Elektronika ein schwieriges Kapitel: «Sobald ein Gerät ausgepackt und gebraucht wird, verliert es an Wert.» Kessler ist deshalb froh, dass im Onlinehandel weiterhin Freiwilligkeit herrschen darf.

Auch für Ombudsfrau Petra Rohner braucht es keine gesetzliche Regelung. Rückgaben seien in der Schweiz kein Problem. Seit gut einem Jahr gibt es in der Schweiz die Ombudsstelle für Onlinehandel. In dieser Zeit sind bei der Ombudsfrau rund 850 Beanstandungen eingegangen – bei rund zehn Prozent ging es dabei um Rückgaberecht. «Dabei konnten wir meist schlichten und eine Lösung finden», sagt Rohner.

Konsumentenschutz stört sich an ungleicher Behandlung

Ganz anders sieht das die Stiftung für Konsumentenschutz. Geschäftsführerin Sara Stalder misstraut der Unabhängigkeit der Ombudsstelle für Onlinehandel: Sie sei zu branchen-nah. Die Stiftung für Konsumentenschutz werde immer wieder mit Rückgabeproblemen im Onlinehandel konfrontiert.

Dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber den Leuten in der EU schlechter gestellt bleiben, das stösst Sara Stalder erst recht sauer auf. Wenn ein EU-Bürger bei einem Onlinehändler in der Schweiz einkaufe, müsse er dem Kunden zwei Wochen Rückgabefrist einräumen. Für den Schweizer Käufer gilt das nicht. «Das ist eine Ungleichbehandlung», sagt Stalder.

Die Schweiz bleibt also eine Insel in Europa, was das Widerrufsrecht im Onlinehandel betrifft. Ob das Inselleben für die Schweizer Onlinekunden aber schlechter ist, davon ist einzig die Stiftung für Konsumentenschutz überzeugt. Die Branche und die Politik loben die Freiheit auf dem Eiland.

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