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Arzt und Krankenschwester schieben ein Bett durch einen Gang.
Legende: Arbeitgeber, die Ärzte ohne Kenntnisse einer Landessprache beschäftigen, werden weiterhin nicht gebüsst. Keystone

Session Keine Busse für Spitäler bei Ärzten ohne Sprachkenntnisse

Beide Kammern haben das revidierte Medizinalberufegesetz verabschiedet. Da sich beide Räte in einem Punkt uneinig waren, brachte eine Einigungskonferenz Klärung. Das Parlament passte sich beim umstrittenen Punkt – Bussen für Ärzte ohne Kenntnisse einer Landessprache – dem Ständerat an.

Das revidierte Medizinalberufegesetz ist unter Dach und Fach. National- und Ständerat haben beim letzten umstrittenen Punkt dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.

Zuletzt war es in den Beratungen noch um die Sprachkenntnisse von Ärzten gegangen. National- und Ständerat waren sich uneinig, ob Spitäler und andere Arbeitgeber gebüsst werden sollen, wenn sie einen Arzt beschäftigen, dem es an Sprachkenntnissen mangelt.

Nur mit Landessprache ins Berufsregister

Der Ständerat hielt einen neuen Straftatbestand für unnötig, der Nationalrat beharrte darauf. In der Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte setzte sich die Haltung des Ständerates durch. In der Folge stimmten beide Räte dieser Lösung stillschweigend zu. Arbeitgebern drohen also auch in Zukunft keine Bussen, wenn Ärzte ungenügende Sprachkenntnisse haben.

Die neuen Regeln dürften dennoch ihre Wirkung entfalten, hiess es in den Räten. Dass Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in der Lage sein sollten, mit ihren Patienten in einer Landessprache zu sprechen, war im Parlament unbestritten. National- und Ständerat konnten sich jedoch zunächst nicht auf eine gesetzliche Regelung einigen.

Der Nationalrat wollte ursprünglich den Eintrag ins Berufsregister davon abhängig machen: Einen Eintrag sollte nur erhalten, wer eine Landessprache beherrscht. Der Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf – Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker und Chiropraktor – ausüben zu können. Dem Ständerat ging dies jedoch zu weit.

Komplementärmedizin als Ausbildungspflicht

Aus seiner Sicht würde eine solche Regel gegen die zwischenstaatlichen Abmachungen zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen verstossen. Am Ende beschlossen die Räte deshalb, die Arbeitgeber in die Verantwortung zu nehmen, also die Spitäler und bei Praxisbewilligungen die Kantone. Sie müssen künftig prüfen, ob die Ärzte über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Die Einzelheiten zu den Anforderungen regelt der Bundesrat.

Mit der Gesetzesrevision wird eine Massnahme des Masterplans «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» umgesetzt, den Gesundheitsminister Alain Berset im Juni 2012 gestartet hatte.

Die Revision soll dazu beitragen, die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin zu stärken. Neu werden diese ausdrücklich in den Aus- und Weiterbildungszielen für Ärzte genannt. Auch Kenntnisse über Methoden der Komplementärmedizin gehören künftig zu den Ausbildungszielen. Dies ist eine Folge der Volksabstimmung zur Komplementärmedizin.

Busse für Angestellte ohne Registereintrag

Zudem wird ein grösserer Kreis von Medizinalpersonen dem Gesetz unterstellt. National- und Ständerat sind noch weiter gegangen als der Bundesrat und haben eine Registrierungspflicht für all jene eingeführt, die einen universitären Medizinalberuf ausüben.

Neu sollen ferner nicht nur «falsche Ärzte», sondern auch deren Arbeitgeber bestraft werden können: Wer eine Medizinalperson beschäftigt, die den Beruf ausübt, ohne im Register eingetragen zu sein, soll mit Busse bestraft werden.

Geregelt haben die Räte auch Versicherungsfragen: Wer in einem universitären Medizinalberuf selbständig tätig ist, soll zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen müssen. So könnten zum Beispiel ausländische Zahnärzte, die nur kurz in der Schweiz arbeiten, für unsorgfältige Arbeiten zur Rechenschaft gezogen werden.

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