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Session Nationales Vermummungsverbot bleibt ohne Chance

Ein Vermummungsverbot ist und bleibt eine kantonale oder kommunale Angelegenheit. Die Motion von Peter Föhn (SVP/SZ) wird im Ständerat abgeschmettert.

Ständerat lehnt nationales Vermummungsverbot erneut ab

Im Januar 2011 wurde SVP-Nationalrat Hans Fehr von vermummten Personen verprügelt. Daraufhin forderte Fehr ein nationales Vermummungsverbot. Im Ständerat war der Vorstoss chancenlos. Die kleine Kammer sah die Autonomie der Kantone gefährdet.

Kein Burka-Verbot

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SVP-Ständerat Peter Föhn zielte mit seinem Vermummungsverbot nur auf Demonstranten, nicht auf Burkaträgerinnen. Seine Parteikollegen Ulrich Schlüer und Walter Wobmann hingegen wollen eine Volksinitiative für ein Verbot von Burka und Niqab im öffentlichen Raum lancieren.

Die SVP gab nicht auf. Im Juni reichte Peter Föhn (SVP/SZ) eine weitere Motion zum Vermummungsverbot ein. Sein Ziel: Die Vermummung bei Demonstrationen soll zwingend als Straftat geahndet werden. Föhn wollte den Hebel im Strafgesetzbuch ansetzen.

Vermummung bleibt Übertretungsdelikt

Doch auch der neue Vorstoss aus der SVP-Ecke bleibt im Ständerat ohne Chance. Der Rat lehnt die Motion klar mit 34:7 Stimmen ab.

Vermummungsverbote existieren in der Schweiz nur auf kantonaler und kommunaler Ebene. Rund 15 Kantone -– darunter Bern, Zürich, Basel-Stadt, Luzern und St. Gallen – kennen bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen ein solches Verbot. Die Vermummung wird in diesen Kantonen lediglich als Übertretungsdelikt (wie eine Parkbusse) geahndet.

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