Ständerat lehnt nationales Vermummungsverbot erneut ab
Im Januar 2011 wurde SVP-Nationalrat Hans Fehr von vermummten Personen verprügelt. Daraufhin forderte Fehr ein nationales Vermummungsverbot. Im Ständerat war der Vorstoss chancenlos. Die kleine Kammer sah die Autonomie der Kantone gefährdet.
Die SVP gab nicht auf. Im Juni reichte Peter Föhn (SVP/SZ) eine weitere Motion zum Vermummungsverbot ein. Sein Ziel: Die Vermummung bei Demonstrationen soll zwingend als Straftat geahndet werden. Föhn wollte den Hebel im Strafgesetzbuch ansetzen.
Vermummung bleibt Übertretungsdelikt
Doch auch der neue Vorstoss aus der SVP-Ecke bleibt im Ständerat ohne Chance. Der Rat lehnt die Motion klar mit 34:7 Stimmen ab.
Vermummungsverbote existieren in der Schweiz nur auf kantonaler und kommunaler Ebene. Rund 15 Kantone -– darunter Bern, Zürich, Basel-Stadt, Luzern und St. Gallen – kennen bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen ein solches Verbot. Die Vermummung wird in diesen Kantonen lediglich als Übertretungsdelikt (wie eine Parkbusse) geahndet.