Die Mehrheit des Nationalrats ist sich einig, dass die Risikoselektion der Krankenversicherer schädlich ist. Über die Parteigrenzen hinweg wurde die Jagd auf gute Risiken verurteilt. Der Rat verankerte mit 137 zu 35 Stimmen den Risikoausgleich fix im Krankenversicherungsgesetz.
Risikoausgleich älter als KVG
«Den Risikoausgleich gibt es schon länger als das KVG», sagte Kommissionssprecherin Jacqueline Fehr (SP/ZH). Er sei bislang allerdings befristet gewesen und immer wieder verlängert worden. Neu soll er nicht mehr befristet sein.
Fehr erklärt seine einfache Funktionsweise: «Für gute Risiken, sprich kostengünstige Versicherte, muss die Krankenkasse eine Abgabe in die gemeinsame Einrichtung bezahlen. Pro teure Versicherte erhält die Krankenkasse einen Ausgleichsbeitrag.»
Den Risikoausgleich brauche es, «damit Versicherer die Jagd auf gute Risiken nicht zum Businessmodell machen», sagte Ignazio Cassis (FDP/TI). Fehr schränkte ein: «Der Risikoausgleich wird die Jagd aber nicht zum Verschwinden bringen können.»
Junge gesunde Männer als kleinstes Risiko
Die Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko sind zurzeit Alter und Geschlecht sowie der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim. Im KVG sollen jedoch nur noch Alter und Geschlecht festgehalten werden. Alle anderen Indikatoren kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg ändern oder ergänzen.
Ganz so einfach wird das Leben Bundesrat Alain Berset dann doch nicht gemacht. Der Nationalrat folgte in einem Punkt der Kommissionsminderheit unter der Federführung von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Diese verlangt, dass die Krankenkassen angehört werden, bevor neue Indikatoren festgelegt werden. Zudem muss jeder zusätzliche Indikator auf seine Wirkung hin analysiert werden.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat.