Ob Kühe, Hunde oder Fahrzeuge: In der Schweiz wird deren Besitz konsequent gemeldet, registriert und nummeriert. Bei Waffen, die vor dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden, ist dem nicht so. Das wird auch so bleiben, wenn es nach dem Nationalrat geht. Dieser entschied mit 106 zu 84 Stimmen, dass ältere Waffen auch künftig nicht in die kantonalen Waffenregister eingetragen werden müssen.
Vertreter der Waffenlobby bekämpften die Nachregistrierungspflicht, wie sie der Bundesrat im Rahmen der Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen vorgeschlagen hatte. CVP-Nationalrat Jakob Büchler, Präsident des St. Galler Schützenverbandes, warnte vor einem «Chaos» und «1000 Rückfragen», wenn eine solche Pflicht eingeführt werden sollte.
Sicherheit für Polizisten im Einsatz
Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Der Bundesrat und die kantonalen Polizeidirektoren hatten sich für die Registrierung sämtlicher Schusswaffen ausgesprochen. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt.
Der Bundesrat schätzt, dass sich in Schweizer Haushalten etwa zwei Millionen ältere, nicht registrierte Schusswaffen befinden. Justizministerin Simonetta Sommaruga appellierte vergeblich an die Gegner einer Registrierung, dass ihnen die Waffe damit nicht weggenommen werden solle. Es gehe lediglich darum, die Sicherheit von Polizeibeamten bei Einsätzen verbessern zu können.
Verknüpfung bestehender Register
Weniger umstritten waren im Rat Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen künftig die Armee über Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.
Weiter sollen die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister nicht elektronisch miteinander verbunden.
Eine kantonale Behörde muss im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe registriert ist. Nach der Streichung der Nachregistrierungspflicht nahm die grosse Kammer die Vorlage klar mit 179 zu 10 Stimmen an. Nun geht sie weiter in den Ständerat.