Zum Inhalt springen

Session Nationalrat gegen umfassendes Waffenregister

Der Nationalrat will nicht, dass in der Schweiz sämtliche Waffen – auch ältere – registriert werden müssen. Er hat einen früheren Entscheid dazu umgestossen. Der Bundesrat hat aber bereits eine solche Gesetzesänderung ausgearbeitet.

Ein halbes Dutzend Armee-Gewehre liegen auf einem Holztisch, mit dem Lauf gegen die Kamera.
Legende: Absage an die Nachregistrierung von Waffen: Der Nationalrat hält sie für unverhältnismässig. Keystone

Der Entscheid gegen die Pflicht zur Registrierung älterer Schusswaffen fiel mit 98 zu 76 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Im Herbst hatte sich der Nationalrat noch knapp dafür ausgesprochen. Damals fehlten jedoch einige Vertreter aus dem bürgerlichen Lager.

Am Tag nach dem Entscheid forderte Nationalrat Jakob Büchler (CVP/SG), Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St.Gallen, mit einem Ordnungsantrag eine Wiederholung der Abstimmung. Er begründete dies mit einer juristischen Unklarheit. Der Nationalrat hiess den Antrag gut und stimmte nun noch einmal darüber ab.

Galladé: «Jede Kuh ist registriert»

Hohe Dunkelziffer

Box aufklappen Box zuklappen

Heute sind in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Schätzungen zufolge sind es rund zwei Millionen. Diese sollen nach dem Willen des Bundesrates erfasst werden.

Zu einem Ja rief Chantal Galladé (SP/ZH) auf. In der Schweiz sei jedes Auto, jede Kuh und jedes Bibliotheksbuch registriert, gab sie zu bedenken. Es spreche nichts gegen die Registrierung aller Waffen. Die Details könnten die Räte immer noch bei den Beratungen der entsprechenden Gesetzesvorlage regeln.

Jakob Büchler widersprach: Die flächendeckende Nachregistrierung älterer Waffen stelle einen unverhältnismässigen Aufwand dar, der die Sicherheit in keiner Weise erhöhen würde. Er gehe davon aus, dass nur besonders gesetzestreue Bürger der Pflicht nachkommen würden. Das Problem illegaler Waffen bliebe bestehen.

Die Gegner obsiegten: Der Bundesrat wird nicht beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung für die Registrierung älterer Waffen vorzulegen. Nein stimmten die SVP sowie Teile der FDP und der CVP.

Bundesrat als «Rennschnecke» unterwegs

Allerdings ist der Bundesrat bereits tätig geworden. Dies, weil das Parlament ihn beauftragt hatte, ihm bis Ende letzten Jahres andere Änderungen des Waffenrechts vorzulegen. Damit sei der Bundesrat «unfreiwillig zur Rennschnecke geworden», erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat. Im Dezember leitete der Bundesrat jene Gesetzesänderungen ans Parlament, inklusive der Pflicht zur Nachregistrierung älterer Waffen. Ob National- und Ständerat dieser zustimmen werden, ist angesichts des heutigen Entscheides aber ungewiss.

Besserer Informationsaustausch

Weniger umstritten sind Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sollen künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.

Weiter sollen die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform «Armada» konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden.

Meistgelesene Artikel