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Session Nationalrat gegen Verbot von hohen Bargeldzahlungen

Mit 100'000 Franken in bar ins Juweliergeschäft: Kein Problem, findet der Nationalrat. Er hat bei den Beratungen zur Verschärfung der Geldwäschereiregeln ein solches Verbot abgelehnt.

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Nationalrätin Badran (SP/ZH): Ich verstehe das nicht
Aus News-Clip vom 18.06.2014.
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Der Nationalrat folgte mit deutlicher Mehrheit seiner Kommission, die sich gegen das Verbot von Bargeldzahlungen über 100'000 Franken gestellt hatte. Die Linke beantragte vergeblich, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Jacqueline Badran (SP/ZH) warf zu Beginn der Debatte über diesen Punkt die Frage auf, warum überhaupt jemand bei Immobilien- und Kunstkäufen solch hohe Beträge in bar bezahlen möchte. Dies in einer Zeit, in der nicht einmal das Essen bar bezahlt werde. Ihr falle kein Grund ein.

Kein Grund ausser Geldwäscherei

Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) pflichtete ihr bei: «Es gibt keinen Grund ausser der Geldwäscherei. Wenn man es mit der Bekämpfung der Geldwäscherei ernst nimmt, muss man hier ansetzen.»

Bargeldzahlungen seien geeignet, die Spuren zu verwischen, erklärte Alec von Graffenried (Grüne/BE). Es gehe nicht darum, die Kriminellen abzuhalten, sondern um die Rückverfolgbarkeit, um die Mittel für die Strafverfolgungsbehörden. «So wie Sie in der Bar beim geheimen Rendez-vous bar bezahlen, bezahlen eben auch die Kriminellen lieber bar.»

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Nationalrat Rutz (SVP/ZH): Bargeld gibt Freiheit
Aus News-Clip vom 18.06.2014.
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Bargeld gibt Freiheit

Die BDP schlug sich auf die Seite der Linken und des Bundesrats. Die Redner aus den Reihen der anderen bürgerlichen Parteien wehrten sich hingegen für die Barzahlungen. «Bargeld gibt Freiheit, Bargeld gibt Anonymität», sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). Dies sei der Sinn der Sache, und das sei auch richtig so.

Es gehe nicht an, dass der Staat alle finanziellen Transaktionen der Bürger überwache, kritisierte Rutz. «Das sind totalitäre Verhältnisse, das gehört nicht in eine freie Demokratie.» Der Schutz der finanziellen Privatsphäre sei zentral in einem liberalen Staat.

GAFI

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Der Nationalrat will die Geldwäschereiregeln den aktuellen internationalen Standards anpassen. Mit den Gesetzesänderungen sollen die Empfehlungen der «Groupe d'action financière» (GAFI) umgesetzt werden, einer von den G-7 ins Leben gerufenen Expertengruppe.

Legales Zahlungsmittel

Pirmin Schwander (SVP/SZ) gab zu bedenken, Bargeld sei ein legales Zahlungsmittel. Die Grenze von 100'000 Franken sei willkürlich. Kriminelles Handeln könne mit einem Verbot nicht unterbunden werden. Christian Lüscher (FDP/GE) erklärte, es gebe eben Menschen, die Käufe über 100'000 Franken bar begleichen möchten, etwa Kunden aus dem Nahen Osten.

Der Nationalrat wollte schliesslich nichts von einem Verbot wissen. Er möchte weiterhin Barzahlungen in unbegrenzter Höhe für alle Arten von Kaufverträgen zulassen. Weder bei Versteigerungen noch beim Kauf von Grundstücken oder beweglichen Sachen sollen die Zahlungen beschränkt werden.

Die grosse Kammer befasste sich am Mittwoch beinahe den ganzen Tag lang mit der so genannten GAFI-Vorlage. Zu Ende beraten konnte er diese aus Zeitgründen nicht, die Beratungen werden am Donnerstagnachmittag fortgesetzt.

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